Dieses Problem ist hier nicht im Forum zu klären. Rechtsgrundlage ist die entsprechende Satzung. Eine Klärung kann nur bei dem zuständigen Arbeitgeber herbeigeführt werden.
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Hallo Angela, Dann ist es wohl so, dass es Unterschiede bei den öffentlichen Arbeitgebern gibt. Mein Mann hat erst seid dem er voll erwerbsgemindet ist ein Anrecht auf eine EWR Rente über den VBL.Hallo Susanne, Mein Mann hatte auch erst eine Teilerwerbsminderungsrente und er hatte nur Anspruch auf die Betriebsrente (VBL), wenn er voll erwerbsgenindert ist. GrußWie das bei anderen Betriebsrenten ist, weiss ich nicht, aber die VBL zahlt auch bei teilweiser Erwerbsminderung.
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