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Experten-Antwort

Teilweise EM und Betriebsrente?

von Neon081108.12.2016 | 15:41
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12 Antworten

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Hallo! Ab Januar habe ich 50 % Erwerbsminderungsrente. Weiter arbeite ich 50 %. In unserer Pensionszusage steht "Scheidet der Mitarbeiter wegen nachtgewiesener Erwerbsunfähigkeit aus dem Untrehmen aus.... Die Erwerbsunfähigkeit gilt als nachgewiesen, bei Anerkennung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich scheide ja nicht (komplett) aus dem Unterhmen aus. Unser Personalmensch bezieht sich nun darauf, daß es nur zum Tagen kommt bei voller Erwerbsminerung. Ich empflinde die Formulierung als äußerst schwammig und anfechtbar. Was meinen Sie? Oder trügt mich mein Gefühl? Danke für jede Antwort. Susanne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dieses Problem ist hier nicht im Forum zu klären. Rechtsgrundlage ist die entsprechende Satzung. Eine Klärung kann nur bei dem zuständigen Arbeitgeber herbeigeführt werden.

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11 Antworten

Herz1952am 08.12.2016 | 16:48
Hallo Susanne, so wie es R.Fischer geschrieben hat, dürfte das bei allen Betriebsrentenverträgen so festgelegt sein. Gruß
R. Fischeram 08.12.2016 | 16:36
Hallo Susanne, Mein Mann hatte auch erst eine Teilerwerbsminderungsrente und er hatte nur Anspruch auf die Betriebsrente (VBL), wenn er voll erwerbsgenindert ist. Gruß
R. Fischeram 08.12.2016 | 17:44
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Hallo Susanne, Mein Mann hatte auch erst eine Teilerwerbsminderungsrente und er hatte nur Anspruch auf die Betriebsrente (VBL), wenn er voll erwerbsgenindert ist. Gruß
Wie das bei anderen Betriebsrenten ist, weiss ich nicht, aber die VBL zahlt auch bei teilweiser Erwerbsminderung.
Hallo Angela, Dann ist es wohl so, dass es Unterschiede bei den öffentlichen Arbeitgebern gibt. Mein Mann hat erst seid dem er voll erwerbsgemindet ist ein Anrecht auf eine EWR Rente über den VBL.
Neon0811am 08.12.2016 | 19:02
Hallo Zusammen,, vielleicht war ich nicht klar genug: ich habe einnen Rentenbescheid der DRV über eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Und ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst sondern in der Industrie, also keine VBL. Mir gefällt die Formulierung nicht. Warum nur bei voller Erwenbsminderung und nicht bei teilweiser? Danke & Grüüße Susanne
W*lfgangam 08.12.2016 | 18:54
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Ergänzend: "Abschnitt III – Betriebsrente aufgrund einer Pflichtversicherung nach dem Punktemodell. § 33 Versicherungsfall und Rentenbeginn 1Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. 2Der Anspruch ist durch Bescheid des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuweisen.“ Satzung der VBL: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ Die Aussage von Neon0811 enthält einige 'Unschärfen'. So gibt es eine 'Erwerbsunfähigkeit', die die DRV anerkennen könnte, schon lange nicht mehr (der Rechtsstand vor 2001/EU dürfte nur noch rein theoretischer Natur sein). Der Personaler spricht hingegen von Erwerbsminderung, was augenscheinlich nicht Bestandteil der Pensionszusage ist. Letztendlich wird es an dem 'Ausscheiden aus dem Unternehmen' festzumachen sein (gilt hier komplett, oder reicht schon 'teilweise' ...Ersteres würde ich favorisieren), was nicht vorliegt. Da eine arbeitsrechtliche Frage, wird hier kaum eine weitere Stellungsnahme erfolgen. (Es sei denn, ein Folge-Beitrag beginnt mit "Bei mir war das früher so, dass ... ;-)) Gruß w.
Schorscham 08.12.2016 | 19:35
Dass Ihnen diese Formulierung nicht gefällt ist zwar verständlich, ändert aber nichts an der Tatsache, dass solche Regelungen bei prvaten Betriebsrenten-Verträgen völlig normal sind. Seien Sie froh, dass Sie irgendwann überhaupt Anspruch auf eine Betriebsrente haben. So selbstverständlich ist das nämlich nicht. MfG
Memyselfam 08.12.2016 | 21:22
Bin auch im öffentlichen Dienst und bekomme teilweise em rente der drv und dazu die halbe rente der kommunalen zusatzversorgung. Ging ganz automatisch
W*lfgangam 08.12.2016 | 22:09
Hallo Neon0811, bekommen Sie nun eine Teil-EMRT, weil Ihr Hinzuverdienst zu hoch ist, Sie also doch nach den Feststellungen der DRV voll EM sind (Leistungsfähigkeit unter 3 Std.) - oder nur eine teilweise EM, weil das med. Leistungsvermögen noch bei 3 - unter 6 Std. liegt? Da ist ein kleiner Unterschied. Rat: beantragen Sie schriftlich bei Ihrem AG die Betriebsrente unter Vorlage des Rentenbescheides. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie sich zunächst an die Aufsichtsbehörde zur Klärung wenden: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/A… Gruß w.
Neon0811am 09.12.2016 | 13:12
Danke für die ganzen Antworten. Der letzte Schreiber hat recht, es ist hier nicht zu klären. Allerdings habe ich einiges an Information mitnehmen dürfen. Danke!
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