Hallo Ratlos,
bei Ihnen wird sicherlich eine Ermittlung der Gesamtzeit, d.h. die Arbeitszeit incl. der Vor- und Nacharbeiten zum Unterricht, vorzunehmen sein, um über den Eintritt einer eventuellen teilweisen Erwerbsminderung entscheiden zu können.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, diese wird die Details zu Ihrer tatsächlichen wöchentlichen Einbindung bei einer Tätigkeit als Lehrer ermitteln müssen.