Hallo Franko,
für die Altersrente erfolgt eine komplett neue Rentenberechnung. Dabei werden die Beiträge neben der bisherigen Zurechnungszeit (heißt bei der Altersrente dann Anrechnungszeit wegen Rentenbezug) beitragsgeminderte Zeiten. Sie erhalten dann die Entgeltpunkte, die sie als Beitragszeit erhalten würden und ggf. einen Zuschlag für beitragsgeminderte Zeiten, wenn diese Monate als Anrechnungszeit einen höheren Entgeltpunktwert erzielen würden.
Am Schluss der Berechnung der Altersrente werden dann noch die errechneten persönlichen Entgeltpunkte mit den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten verglichen. Sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte höher, werden diese der Altersrente zugrunde gelegt.