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Experten-Antwort

Teilweise EM und Teilzeit, Auswirkung auf die Altersrente

von Franko07.03.2024 | 08:01
198 Ansichten
7 Antworten
Hallo, wenn bei Bezug einer teilweisen EM Rente weiter in Teilzeit gearbeitet wird, wie wirken sich die Beiträge aus den Entgelt dann aus? Werden die für die Zurechnungszeit vergebenen EP um die EP aus dem EG gemindert oder werden diese zusätzlich zur Zurechnungszeit hinzugerechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2024 | 09:54

Hallo Franko,

 

für die Altersrente erfolgt eine komplett neue Rentenberechnung. Dabei werden die Beiträge neben der bisherigen Zurechnungszeit (heißt bei der Altersrente dann Anrechnungszeit wegen Rentenbezug) beitragsgeminderte Zeiten. Sie erhalten dann die Entgeltpunkte, die sie als Beitragszeit erhalten würden und ggf. einen Zuschlag für beitragsgeminderte Zeiten, wenn diese Monate als Anrechnungszeit einen höheren Entgeltpunktwert erzielen würden. 

 

Am Schluss der Berechnung der Altersrente werden dann noch die errechneten persönlichen Entgeltpunkte mit den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten verglichen. Sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte höher, werden diese der Altersrente zugrunde gelegt.


 

6 Antworten

Pegasusam 07.03.2024 | 08:55
Vereinfacht gesagt werden die EP aus der Teilzeit mit der zeitgleich liegenden Zurechnungszeit verrechnet, also zweite Alternative.
EM- und Altersrenteam 07.03.2024 | 09:08
Aud die Höhe Ihrer EM-Rente haben die zusätzlichen Entgeltpunkte (EP) nach dem Leistungsfall-Datum absolut keine Auswirkung. Wenn Sie dann mit einer Lücke von maximal 24 Monaten in eine beliebeige Altersrentenart wechseln, gilt der Bestandsschutz §88 SGB 6. Dann macht die Rentenversicherung einen Vergleichberechnung, einmal mit den EP aus der EM-Rente und dann aus der Altersrente mit den neuen EP nach Beginn der EM-Rente, aber ohne Zurechnungs-EP aus der EM-Rente. Die höhere der beiden Renten wird dann als Altersrente bezahlt. Es kann also gut sein, dass die neuen EP aus der Teilzeitbeschäftigung während der EM-Rente dann wirkungslos verpuffen, dann nämlich, wenn die EP aus der EM-Zurechnungszeit diese neuen EP übertreffen und damit die Altersrente aufgrund der höheren EM-Rente bezahlt werden. Genau rechnet Ihnen das die DRV dann zu gegebener Zeit auf Antrag in zwei Proberechnungen aus.
Frankoam 07.03.2024 | 11:53
Pegasus schrieb

Vereinfacht gesagt werden die EP aus der Teilzeit mit der zeitgleich liegenden Zurechnungszeit verrechnet, also zweite Alternative.

Schade dass es dann nur Sinn macht arbeiten zu gehen um mehr für den aktuellen Lebensunterhalt zu haben. Habe für die hinzuverdienstgrenze 1.7 EP, was schon recht hoch ist. Sicherlich wird niemand bei einer teilweisen EM mehr Entgelt erhalten als vor Beginn der Rente, um in den Genuss einer höheren Altersrente (als das doppelte der tEM) zu kommen. Stellt sich die Frage warum dann der AN-Anteil zur RV abgezogen wird, wenn es nicht rentensteigernd ist weiter zu arbeiten. Wenigstens ist bei voller EM nur der geminderte KV Beitrag zu entrichten. Aber so ist nunmal das Gesetz Eine Lücke wird nicht eintreten, da ich die tEM auf Dauer beziehe und mein Gesundheitszustand sich nicht bessern kann.
Obachtam 07.03.2024 | 12:49
Franko schrieb

Schade dass es dann nur Sinn macht arbeiten zu gehen um mehr für den aktuellen Lebensunterhalt zu haben. Habe für die hinzuverdienstgrenze 1.7 EP, was schon recht hoch ist.

Sicherlich wird niemand bei einer teilweisen EM mehr Entgelt erhalten als vor Beginn der Rente, um in den Genuss einer höheren Altersrente (als das doppelte der tEM) zu kommen. Stellt sich die Frage warum dann der AN-Anteil zur RV abgezogen wird, wenn es nicht rentensteigernd ist weiter zu arbeiten. Wenigstens ist bei voller EM nur der geminderte KV Beitrag zu entrichten. Aber so ist nunmal das Gesetz

Eine Lücke wird nicht eintreten, da ich die tEM auf Dauer beziehe und mein Gesundheitszustand sich nicht bessern kann.

Na ja, es ist prinzipiell schon möglich, dass man mit Teil-EM-Rente kanpp unter 6 Stunden täglich in einem gut bezahlten Job arbeitet und mehr als die Hälfte des früheren Gehaltes der Vollzeitstelle verdient. Sie müssen ja mit der Teilzeit nicht mehr verdienen als vorher bei der Vollzeitarbeit :-) Und rentensteigernd sind die Beiträge prinzipiell natürlich schon. Es ist halt oft so, dass die Entgltpunkte aus der EM-Zurechnungszeit noch "rentensteigernder" ausfallen. Und eine Aufsummierungaus beidem ist aus nachvollziehbaren Gründen natürlich nicht vorgesehen. Sie schreiben: "Wenigstens ist bei voller EM nur der geminderte KV Beitrag zu entrichten." Das ist falsch. Auch bei voller EM-Rente zahlen Sie genau die Hälfte des normalen (also nicht ermäßigten) Krankenkassenbeitrages von 14,6 Prozent selber und die Hälfte des Zusatzbeitrages Ihrer Krankenkasse. Dazu kommt dann noch der volle individuelle Pflegeversicherungsbeitrag, bei Rentnern meistens entweder 3,4 % (mit mindestens einem Kind) oder eben 4,0 Prozent (kinderlos).
Maxam 07.03.2024 | 13:04
Die werden sich wohl nur bei anderen Rentnern auswirken. Da muss man auch mal an das Soldarsystem denken.
Moniam 07.03.2024 | 13:09
Obacht schrieb

Na ja, es ist prinzipiell schon möglich, dass man mit Teil-EM-Rente kanpp unter 6 Stunden täglich in einem gut bezahlten Job arbeitet und mehr als die Hälfte des früheren Gehaltes der Vollzeitstelle verdient. Sie müssen ja mit der Teilzeit nicht mehr verdienen als vorher bei der Vollzeitarbeit :-)

Und rentensteigernd sind die Beiträge prinzipiell natürlich schon. Es ist halt oft so, dass die Entgltpunkte aus der EM-Zurechnungszeit noch "rentensteigernder" ausfallen. Und eine Aufsummierungaus beidem ist aus nachvollziehbaren Gründen natürlich nicht vorgesehen.

Sie schreiben: "Wenigstens ist bei voller EM nur der geminderte KV Beitrag zu entrichten."

Das ist falsch. Auch bei voller EM-Rente zahlen Sie genau die Hälfte des normalen (also nicht ermäßigten) Krankenkassenbeitrages von 14,6 Prozent selber und die Hälfte des Zusatzbeitrages Ihrer Krankenkasse. Dazu kommt dann noch der volle individuelle Pflegeversicherungsbeitrag, bei Rentnern meistens entweder 3,4 % (mit mindestens einem Kind) oder eben 4,0 Prozent (kinderlos).

Mehrfach falsch. Er meint, bei weitere Beschäftigung als voller Erwerbsminderungsrentner. Da zahlt man nur den reduzierten KV Beitrag, und keine Arbeitslosenversicherung. Aber Rentenversicherung wird auch fällig. Ändert sich also nichts gravierendes. Und zweitens ich verdiene mit 42.000 € zu meiner Teil Erwerbsminderungsrente, weit mehr als die Hälfte des vorherigen Gehaltes, nämlich genau 72,5 %. Und das steigert die Altersrente natürlich nicht. Ich muss mehr als das letzte Gehalt verdienen und nicht mehr als die Hälfte.
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