Hallo Maverick,
in Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurden zunächst alle rentenrechtlichen Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles der teilweisen Erwerbsminderung berücksichtigt. Außerdem ist in der Rente die sogenannte Zurechnungszeit enthalten, d.h. die Rente wurde bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Eintritt des Leistungsfalls hochgerechnet. Die Dauer der Zurechnungszeit können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Die nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung gezahlten Beiträge wirken sich erst mit Eintritt des nächsten Leistungsfalles aus, also wenn die teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird in eine Altersrente oder in eine volle Erwerbsminderungsrente, falls sich ihr Gesundheitszustand entsprechend verschlechtert haben sollte.
Eine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich
Viele Grüße
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