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Experten-Antwort

Teilweise EMR und Alg1

von CorneliaAdam13.07.2021 | 11:19
114 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam Jetzt habe ich doch noch eine Frage; Ich erhalte seit kurzem eine Teilweise befristete EMR. Diese wird rückwirkend ab 01.02.2021 bezahlt. In dieser Zeit war ich bis jetzt Alg1 gemeldet. Muss ich ( oder die DRV ) an die Agentur für Arbeit den kompletten Betrag des Alg1 zurückbezahlen? Oder nur die Hälfte des Alg1 da ich ja zur Hälfte noch vermittelbar bin? Dann würde mir ja die Häfte des Alg1 noch zustehen bis zum Ablauf der Alg1 Bewilligung zusätzlich zur Teil Erwerbsminderungsrente. Oder wird das komplett eingestellt und komplett zurückgefordert von der Agentur für Arbeit? Die Rente und das Alg1 sind in der Summe fast identisch. MfG Cornelia Adam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CorneliaAdam,

prinzipiell führt zunächst nur eine volle Erwerbsminderungsrente automatisch zum Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 156 SGB III). Inwieweit jedoch unter Berücksichtigung des Anspruchs auf teilweise Erwerbsminderungsrente in Ihrem konkreten Fall noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht abschließend klären. Hierzu sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

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2 Antworten

Siehe hieram 13.07.2021 | 12:45
Hallo Cornelia Adam, aus Ihrem damaligen Beitrag ging hervor, dass Sie zuletzt nur noch Teilzeit gearbeitet hatten. Wenn dem so war, dann wurde ja auch das ALGI nur aus diesem Betrag und für eine Teilzeitverfügbarkeit bezahlt? Und wenn dies zutrifft, dann müssen Sie nichts erstatten, denn neben einer Teil-EM-Rente dürfen Sie ja auch Teilzeit arbeiten. Die Höhe des ALGI hatten Sie ja angegeben, also müsste aus Ihrem Bescheid hervorgehen, ob dies als Hinzuverdienst berücksichtigt wurde und dadurch sich Ihre Rente evtl. etwas mindert. Die Höhe Ihres erlaubten Zuverdienstes finden Sie auch in Ihrem Rentenbescheid. Und wenn also das ALGI tatsächlich für eine Teilzeitarbeit bezahlt worden war, dann müsste es auch weiter bezahlt werden. Dies bestätigt Ihnen aber die Agentur für Arbeit. Also schauen Sie noch mal in Ihren Bescheid, was da so im Einzelnen genau steht :-) Alles Gute weiterhin!
CorneliaAdamam 15.07.2021 | 10:17
Danke für die Information.
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