Hallo CorneliaAdam,
prinzipiell führt zunächst nur eine volle Erwerbsminderungsrente automatisch zum Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 156 SGB III). Inwieweit jedoch unter Berücksichtigung des Anspruchs auf teilweise Erwerbsminderungsrente in Ihrem konkreten Fall noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht abschließend klären. Hierzu sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.