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Experten-Antwort

teilweise erwerbsgemindert, trotzdem volle rente?

von doreena26.04.2013 | 07:49
3058 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, bekommt jeder arbeitslose die volle EM-rente bei teilweise erwerbsminderung bzw. wird bei arbeitslosigkeit grundsätzlich angenommen, dass der teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist? oder muss man sich erst um eine teilzeitstelle bemühen und nachweisen, dass man keinen erfolg hat? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt ist in den Neuen Bundesländern ein echtes Thema. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung geht man davon aus, dass es in den Alten Bundesländern kein Thema sei, hier in einigen Einzelfällen dennoch der Arbeitsmarkt eine Rolle spielen kann. Für diese Fälle gibt es von der Agentur eine Bestätigung, dass für die betreffende Person von einem verschlossenen Teilzarbeitsmarkt ausgegangen wird.

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12 Antworten

Aufmerksamer Nachbaram 26.04.2013 | 13:24
Mein Nachbar bekam auch schon mal wegen des angeblich verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine volle EM-Rente gezahlt. Da ich das nicht nachvollziehen konnte, weil mein Chef gleich mehrere Teilzeitstellen für körperlich eingeschränkte Leute besetzen wollte, setzte ich mich mit der DRV in Verbindung. Mein Nachbar spricht seitdem nicht mehr mit mir....
Freddy52am 26.04.2013 | 15:21
Sie sind kein aufmerksamer, sondern ein von Neid geplagter Nachbar. Und Sie haben so einen guten Chef, der für alte und gebrechliche Menschen einen Arbeitsplatz hat. Tatsache ist aber: Solche Unternehmer sacken die Zuschüsse des Arbeitsamtes ein, und verlangen 100 % Leistung. Und nach Ablauf des Eingliederungszuschusses wird der Mitarbeiter wieder vor die Tür gesetzt. Ich habe das selber 2 x erlebt.
ratloseam 26.04.2013 | 16:39
Sorry, das kann ja wohl nicht sein. Sind wir hier auch schon eine 2. Klassen Gesellschaft? In den neuen Bundesländern bekäme man diese volle Arbeitsrente und in den alten Bundenländern hätte man Pech und müsste unter Umständen HartzIV beantragen? Armes Deutschland
doreenaam 26.04.2013 | 15:14
ok. danke. wohne in den neuen bundesländern. benötige dann also eine bescheinigung von der agentur für arbeit?
ratloseam 26.04.2013 | 16:39
Sorry, das kann ja wohl nicht sein. Sind wir hier auch schon eine 2. Klassen Gesellschaft? In den neuen Bundesländern bekäme man diese volle Arbeitsrente und in den alten Bundenländern hätte man Pech und müsste unter Umständen HartzIV beantragen? Armes Deutschland
Adolfam 26.04.2013 | 16:56
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Ja ne ist klar, was Neid nicht alles so bewirken kann! Solche Leute wie Sie braucht D und haben Sie noch einen Orden umgehängt bekommen vom Arbeitersamartiterbund? Es wie Freddy schreibt...... Im dritten Reich hätte ich gewußt was mit Ihnen zu tun ist!
Demokratam 26.04.2013 | 17:03
Mein Nachbar bekam auch schon mal wegen des angeblich verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine volle EM-Rente gezahlt. Da ich das nicht nachvollziehen konnte, weil mein Chef gleich mehrere Teilzeitstellen für körperlich eingeschränkte Leute besetzen wollte, setzte ich mich mit der DRV in Verbindung. Mein Nachbar spricht seitdem nicht mehr mit mir....
Ja ne ist klar, was Neid nicht alles so bewirken kann! Solche Leute wie Sie braucht D und haben Sie noch einen Orden umgehängt bekommen vom Arbeitersamartiterbund? Es wie Freddy schreibt...... Im dritten Reich hätte ich gewußt was mit Ihnen zu tun ist!
Jetzt tummeln sich schon Altnazis in diesem Forum.
Aufmerksamer Nachbaram 26.04.2013 | 19:47
Ne, einen Orden habe ich nicht bekommen aber einen Satz neuer Reifen auf Kosten meines Nachbarn, der mir meine alten aus Rache zerstochen hat. Dummerweise waren die ohnehin schon abgefahren und erneuerungsbedürftig. (DANKE - Herr Nachbar!) Stellen Sie sich mal vor, ihr Arbeitskollege bekäme für eine Teilzeitstelle den selben Lohn wie Sie für eine Vollzeitstelle. Fänden Sie das gerecht? Ich nicht!
doreenaam 27.04.2013 | 08:45
Zitat von Ost-Rentner anzeigenausblenden
ok. danke. wohne in den neuen bundesländern. benötige dann also eine bescheinigung von der agentur für arbeit?
Ich wohne auch in den neuen BL, bekomme aber keine volle EM-Rente, weil der Arbeitsmarkt für mich nicht als verschlossen gilt!
Wird trotzdem mit Grundsicherung aufgestockt?
Ost-Rentneram 27.04.2013 | 20:30
Zitat von doreena anzeigenausblenden
Wenn Sie bedürftig sind ja, sonst natürlich nicht! (Regelsatz 382 Euro + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ergeben den Bedarf eines Alleinstehenden. Davon wird eigenes Einkommen abgezogen und eventuell vorhandenes Vermögen angerechnet. Die Differenz wäre Ihr ergänzender Grusi-Anspruch!)
Klarstelleram 28.04.2013 | 14:16
Zitat von Ost-Rentner anzeigenausblenden
In diesem Fall bestünde höchstens Anspruch auf (ergänzendes) Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) aber nicht auf Sozialgeld. Das heißt, der Bedürftige hat alles Zumutbare zu unternehmen, um seine Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer zumutbaren beruflichen Tätigkeit soweit wie möglich zu verringern.
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