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teilweise erwerbsminderung

von ibak03.05.2007 | 12:06
1834 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem. Bin 31 Jahre, seit Januar arbeitslos und leide seit einigen Jahren unter Posttraumatischer Belastungsstörung, Angst- und Panikattacken, Depressionen etc. Laut Gutachter des Arbeitsamtes bin ich vollschichtig einsetzbar, allerdings unter Ausschluss hoher Anforderungen an das Konzentrations-u.Reaktionsvermögen, an das Umstellungs-u.Anpassungsvermögen, hoher Verantwortung, Zeitdruck, Fahr-, Steuer-u. Überwachungstätigkeiten, Arbeiten in unebenem Gelände und Arbeiten im sozial-pflegerischen Bereich. Das schränkt die Auswahl ziemlich stark ein. Mein Arbeitsvermittler hat schon angekündigt, dass ich wohl keine Jobangebote des Arbeitsamtes zu erwarten habe. Ein Reha-Antrag vom Dezember wurde von der RV abgelehnt, da ich nicht die (med.) Voraussetzungen erfülle. Ich habe einen GdB von 30, war letztes Jahr von April bis November krankgeschrieben und hab in dem Zeitraum auch schon eine stationäre Therapie gemacht. Hab mich gesundschreiben lassen, da ich wegen eines Ortswechsels kündigen musste. Meine Frage ist nun, ob ein Widerspruch gegen den abgelehnten Reha-Antrag sinnvoll ist, um evtl. auch meine Erwerbsfähigkeit prüfen zu lassen, meiner Meinung nach bin ich nicht vollschichtig einsetzbar. Danke für die Hilfe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.05.2007 | 12:25

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht erwerbsfähig sind legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein.

1 Antworten

motouam 03.05.2007 | 17:22
einfach rentenantrag unter einbeziehen des Arbeitsvermittlers stellen! Da reha vor rente gilt, hätten Sie vielleicht eine medreah.chance! WIDERSPRUCH auf jeden Fall!
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