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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderung

von Friedl S.18.10.2023 | 05:13
130 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hätte mal eine Frage zu Gutachten bei der DRV. Ich hatte vor kurzem ein Gutachten bei der DRV. (Zur Info habe die Teilweise Erwerbsminderungsrente seit 2 Jahren wegen Nierenkarzinom somit meine Krankheit äußerlich nicht sichtbar) Jetzt hatte ich den Gutachten-Termin bei der DRV: - Bei dem Termin musste ich den Arm links und rechts heben und auf der Liege das Knie drehen. Hierzu habe ich erwähnt, dass ich ja noch Arbeite 3x6Std. und mir in den Armen und Beinen nichts fehlt. - CD´s (was wichtig wäre Niere) von MRT´s konnten nicht eingelesen werden, weil das System der DRV nicht hergibt. Es wurde nur notiert wann die MRT gemacht wurden. - Bisschen allgemeines Bla,Bla, - Alles gleich wie beim Antrag der Rente nur das man jetzt weniger Arbeitet 50% Somit Weiterführung der Rente abgelehnt. Obwohl alles gleich ist wie beim Antrag (gleiche Arbeit, gleiche Lebenssituation usw.)  1. Hiermit stellt sich die Frage wie die DRV dies dann beurteilt!?! 2. Dachte bei Krebs gibt es immer die 5 Jahres Regel.!?! Hatte jemand schon so ein werkwürdiges Gutachten, wo man gleich erkannt hat, egal welche Krankheit man und man weis das es sowieso abgelehnt wird. Merkwürdig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedl S.,

 

die sozialmedizinische Beurteilung liegt im Ermessen des Sozialmedizinischen Dienstes des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Zu näheren Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Träger in Verbindung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Beurteilungam 18.10.2023 | 05:17
Da niemand von hier dabei war, kann auch niemand etwas beurteilen. Wenn Sie mit dem Bescheid am Ende nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein.
Maxam 18.10.2023 | 07:05
Die Zeitfenster fünf Jahre um als geheilt zu gelten oder die zweijährige Heilungsbewährung gelten eher im GdB. Wahrscheinlich hat der Gutachter noch Potential gesehen, dass Sie, unter Berücksichtigung der Einschränkungen, auch noch über sechs Stunden erwerbstätig sein könnten. Besprechen Sie sich mit Ihren Ärzten und formulieren Sie einen gut begründeten Widerspruch, auch ein Rechtsbeistand oder Sozialverband wären sicher hilfreich.
Friedl S.am 18.10.2023 | 07:38
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo, aber meine Frage ist ja. Man sollte zum Gutachten zur DRV kommen und Unterlagen mitbringen. Aber dann hat die DRV nicht die geeigneten Mittel (z.B. CD´s einzulesen) die Unterlagen zu begutachten. Diese Frage habe ich beim Gutachten auch gestellt, und dann wird man vom Gutachter darauf verwiesen der Sozialmedizinische Dienst entscheidet nach Aktenlage. Ja aber wenn die gar nicht alles haben. Wie machen die das? Das kann doch nicht sein oder?
Yam 18.10.2023 | 13:13
Zitat von Friedl S. anzeigen
Da der Gutachter approbierter Arzt ist, weiß er mit Sicherheit auch ohne Aufnahmen an was Sie da leiden und wie eine Behandlung erfolgt. Trotzdem muss er auch schauen, wie diversen Funktionalitäten eingeschränkt sind und was dennoch sozialmedizinisch noch geht. Die Diagnose alleine ist da nicht maßgebend.
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