Hallo Friedl S.,
die sozialmedizinische Beurteilung liegt im Ermessen des Sozialmedizinischen Dienstes des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Zu näheren Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Träger in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung