Hallo Mary,
ich schließe mich dem Rat von Feli an: bevor Sie irgendwelche weitreichenden Entscheidungen treffen, lassen Sie sich zunächst in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen oder auch beim örtlichen Versicherungsamt beraten.
So wie Sie schreiben, wird derzeit die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht ausgezahlt, weil Ihr Mann sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten hat. Sobald Ihr Mann seinen Hinzuverdienst verringert, z.B. weil er die Stundenzahl reduziert, wird geprüft, inwieweit die Rente ab diesem Zeitpunkt in der festgestellten Höhe wieder gezahlt werden kann. Sobald Ihr Mann nur noch bis zu 450 Euro verdienen wird, erhält er die Rente wieder in voller Höhe (also 408,-Euro)
Egal, ob eine Rente schon jetzt ausgezahlt wird oder nicht, wird der jeweilige Betrag später nicht von einem möglichen Altersrentenanspruch abgezogen.