Hallo AnnaR,
Sie müssten das natürlich Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Und Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass Ihnen die Rente zuerkannt wurde, weil Sie nach den medizinischen Feststellungen nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten können - der zusätzliche Minijob sollte sich dann auch in dem Rahmen halten, wenn Sie keine Überprüfung riskieren wollen.
Inwieweit Sie hier Ihren bisherigen Arbeitgber einbeziehen müssten, ist eine arbeitsrechtliche Frage, zu der ich keine Auskunft geben kann.
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