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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderung / Krankenversicherung bei Ausschöpfen der 78-Wochenfrist

von Glühfix28.12.2016 | 18:19
1079 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sachverhalt: -78 Wochenfrist ausgeschöpft (d.h. Krankengeld ist für 3 Jahre geblockt) -teilzeitbeschäftigt und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird bezogen Frage: Was passiert, wenn Versicherungsnehmer mit derselben Diagnose erkrankt? Bekommt er für die Zeit der Erkrankung anteilig ALG 1 als Ersatz für das Krankengeld? Wird Arbeitsagentur bestrebt sein, Versicherungsnehmer in Richtung volle Erwerbsminderung zu "bugsieren"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Glühfix,

auch ich würde Sie bitten, sich hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Kranken- oder Arbeitslosengeld an den zuständigen Leistungsträger zu wenden. Die Rentenversicherungsexperten können zu diesem Thema keine verbindliche Auskunft geben. Ich würde Ihnen jedoch unbedingt zu einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung hinsichtlich der Rechtsfolgen einer möglichen rückwirkenden Feststellung einer vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger raten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 28.12.2016 | 20:29
Die Teilrente läuft zunächst weiter, der Arbeitgeber zahlt zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung (wenn er denn muss - ist eine Frage des Arbeitsrechtes), dann wäre Krankengeld angesagt, sofern darauf ein Anspruch besteht. Das muss mit der Kasse geklärt werden. Ob ALG Ansprüche bestehen ist auch keine Sache die das Forum beantwortet, das ist Sache der Agentur für Arbeit. Ob durch die Krankheit volle EM eintritt wäre konkret im Einzelfall per Rentenantrag zu klären. Mehr kann man dazu im Forum kaum sagen.
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