Hallo Glühfix,
auch ich würde Sie bitten, sich hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Kranken- oder Arbeitslosengeld an den zuständigen Leistungsträger zu wenden. Die Rentenversicherungsexperten können zu diesem Thema keine verbindliche Auskunft geben. Ich würde Ihnen jedoch unbedingt zu einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung hinsichtlich der Rechtsfolgen einer möglichen rückwirkenden Feststellung einer vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger raten.