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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderung und Teilzeitarbeit

von Ratsuchende21.08.2013 | 22:07
1145 Ansichten
3 Antworten
Mein Anliegen: Ich wurde befristet auf 2 Jahre teilweise erwerbsgemindert von der Deutschen RV Berlin. Ich informierte meinen Arbeitgeber und bat um eine Teilzeitstelle mit 5 Std./täglich nach der Wiedereingliederungszeit (da ich nun 1 Jahr krankgeschrieben bin). Mein Arbeitgeber schrieb mir nach eingehender Prüfung, er hätte keine solche Stelle in der Firma (ca. 1000 Mitarbeiter) und ich müsse nach Ende der Krankschreibung meinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und täglich 7 Std. arbeiten kommen. Zudem habe ich einen GdB von 50 und ich bin Alleinerziehende und seit 14 Jahren in der Firma. Ich habe auch noch Urlaub aus 2012 und nun aus 2013 zu bekommen, den ich aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte. Habe ich ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle? Und Anrecht aus Auszahlung des Urlaubs?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2013 | 09:31

Ihre Fragen betreffen das Arbeitsrecht. Fragen auf diesem Rechtsgebiet können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat / Personalrat.

2 Antworten

Susaam 22.08.2013 | 15:18
Ich würde den Sachbearbeiter anrufen bei der RV, die Situation schildern und nachfragen ob der Arbeitsmarkt geprüft werden kann. Bei verschlossenem Arbeitsmarkt gäbe es die volle EM. Aber mit Deinem Arbeitsverhältnis, da würde ich erst einmal einen rechlichen Beistand fragen.
Sonniam 26.08.2013 | 10:43
Hallo. Auszahlung auf den Urlaub muß der Arbeitgeber auch nach den 3. 2013 machen weil sie Krank waren.So leicht kann er sie nicht kündigen da sie ja 50 %GdB haben .Es sollte nochmals geprüft werden ob sie nicht in der Firma bleiben können.Sie können sich an das Intragionsamt wenden da sie bei Behinderung besonderen Kündigungsschutz haben.EVTL fällt ja noch ne Abfindung für Sie raus weil sie 14 Jahre in der Firma sind. Sonst könnte geprüft werden ob wegen Arbeitsmarktlage eine volle EMR gezahlt wird. LG SONJA
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