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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Dagmar18.07.2024 | 07:44
261 Ansichten
13 Antworten
Ich bin im Juli 1960 geboren, erhalte seit April 2013 eine Erwerbsminderungsrente . ( Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, im Gestaltungsrecht nachträglich von meiner Krankenkasse 2014 eingeschränkt und 2015 von der RV „ rückwirkend“ ab 2013 erwerbsminderungsberentet. ) Ab 2017 konnte - und musste ich aus finanziellen Gründen - Gottseidank wieder Berufsfemd arbeiten gehen. Ab Dezember 2021 hätte ich Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit den bekannten Abschlag von 0,3 % pro Monat bis zum Erreichen der Regelsaltersrente für Schwerbehinderte im Dezember 2024 erhalten können. Hier hätte ich einen dauerhaften Abzug von 10,8 % gehabt. Ich bin weiter arbeiten gegangen, habe zumindest bis 2022 eine jährliche Nachberechnung meiner Erwerbsminderungsrente wegen Zuverdienst bekommen. Nun habe ich den Bescheid zur Rentenanpassung und auch einen Bescheid zum Rentenzuschlag erhalten. ABER: Es wurde kein Zuverdienst mehr ab Januar 2023 mehr angerechnet und dadurch die Rente neu berechnet. Und das, obwohl ich - auch weiterhin- Rentenversicherungsbeiträge von meinem Gehalt abführe. Abschlagfrei erhalte ich meine Rente erst ab Dezember 2024. Also, abgezogen würde mir bei Inanspruchnahme aber neu berechnet durch die weitere Beitragszahlung nicht. Kann das alles noch rechtens sein. Beiträge abführen ohne Erhöhung meiner Rente????? Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2024 | 13:14

Hallo Dagmar,

 

ob und ab wann sich die - nach Beginn einer teilweisen Erwerbsminderungsrente - zurückgelegten versicherten Beschäftigungszeiten auf die Höhe einer folgenden Altersrente auswirken, ist eine komplexe Betrachtung.

 

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

 

Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

12 Antworten

Mikeam 18.07.2024 | 08:17
Das wirkt sich erst bei der Regelaltersrente aus.
Dagmaram 18.07.2024 | 09:56
Mike schrieb

Das wirkt sich erst bei der Regelaltersrente aus.

Fühle mich schon extrem ungerecht behandelt. Durch die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse habe ich 2015 nur eine Zurechnungszeit bis zum 60.LJ bei der Erwerbsminderungsrente erhalten, die ich zu 50% erhalte. Habe es gesundheitlich geschafft weiter - wenn auch nicht Vollzeit -arbeiten zu gehen und auch dadurch auch die die Rente zu erhöhen. Nun wird schon seit Januar 2023 mein Zuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet, Der Rentenzuschlag deshalb geringer, ebenso die Rentenerhöhung.
Mikeam 18.07.2024 | 10:47
Mike schrieb

Dafür haben sie ja jetzt einen Zuschlag bekommen

Ach doch sie hatten ja Teil Erwerbsminderungsrente. Bei der ganzen Jammerei habe ich das übersehen
Kiraam 18.07.2024 | 10:50
Dagmar schrieb

Fühle mich schon extrem ungerecht behandelt.

Durch die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse habe ich 2015 nur eine Zurechnungszeit bis zum 60.LJ bei der Erwerbsminderungsrente erhalten, die ich zu 50% erhalte.

Habe es gesundheitlich geschafft weiter - wenn auch nicht Vollzeit -arbeiten zu gehen und auch dadurch auch die die Rente zu erhöhen.

Nun wird schon seit Januar 2023 mein Zuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet,

Der Rentenzuschlag deshalb geringer, ebenso die Rentenerhöhung.

Sie sind wirklich ein Jammer lappen. Ich habe auch Teilerwerbsminderungsrente seit 2019. Und gehe Teilzeit arbeiten für nichts und wieder nichts. Aber wenigstens habe ich mir Geld. Alle Renteneinzahlungen sind umsonst, da ich meine Altersrente dadurch nicht mehr steigern kann. Seien Sie zufrieden, dass das bei Ihnen noch geklappt hat. Ich zahle jedes Jahr 4000 € in die Rentenkasse für globale System. Aber ich bin zufrieden, denn schließlich bekomme ich schon Geld vom Staat. Wenn es Ihnen hier nicht gefällt, können Sie auswandern. Anstatt auf ihrer Krankheit herumzureiten. Ich gehe auch mit 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte meiner Teilerwerbsminderungsrente und keinen Cent mehr. Also einfach mal zufrieden sein .
Kiraam 18.07.2024 | 11:23
Dagmar schrieb

Ihre Zurechnungszeit wurde aber schon auf ein Rentenalter von 65 Jahren und 8 Monate in ihrer Teilerwerbsminderungsrente hochgerechnet. DAS BEKOMMEN SIE BEREITS!!!!!!!!!!

. Haben Sie nicht geschrieben dass sie die Teil-Erwerbsminderungsrente bis zur Schwerbehindertenrente haben. Also wird der durch Zuschlag nachgebessert. Sie dürfen sich ein anderes Land suchen, wenn Sie wollen
Neeam 18.07.2024 | 11:42
Kira schrieb

. Haben Sie nicht geschrieben dass sie die Teil-Erwerbsminderungsrente bis zur Schwerbehindertenrente haben. Also wird der durch Zuschlag nachgebessert.

Sie dürfen sich ein anderes Land suchen, wenn Sie wollen

Warum sollen sich die Leute immer ein anderes Land suchen? Wahrscheinlich haben sie eins auserkoren, wo man die Sprache nicht spricht und das Essen nicht isst. Wie wäre es denn mit hier bleiben und die Bunsreplik verpfeift sich!
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