Hallo Dagmar,
ob und ab wann sich die - nach Beginn einer teilweisen Erwerbsminderungsrente - zurückgelegten versicherten Beschäftigungszeiten auf die Höhe einer folgenden Altersrente auswirken, ist eine komplexe Betrachtung.
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Das wirkt sich erst bei der Regelaltersrente aus.
Fühle mich schon extrem ungerecht behandelt.
Durch die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse habe ich 2015 nur eine Zurechnungszeit bis zum 60.LJ bei der Erwerbsminderungsrente erhalten, die ich zu 50% erhalte.
Habe es gesundheitlich geschafft weiter - wenn auch nicht Vollzeit -arbeiten zu gehen und auch dadurch auch die die Rente zu erhöhen.
Nun wird schon seit Januar 2023 mein Zuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet,
Der Rentenzuschlag deshalb geringer, ebenso die Rentenerhöhung.
Fühle mich schon extrem ungerecht behandelt.
Durch die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse habe ich 2015 nur eine Zurechnungszeit bis zum 60.LJ bei der Erwerbsminderungsrente erhalten, die ich zu 50% erhalte.
Habe es gesundheitlich geschafft weiter - wenn auch nicht Vollzeit -arbeiten zu gehen und auch dadurch auch die die Rente zu erhöhen.
Nun wird schon seit Januar 2023 mein Zuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet,
Der Rentenzuschlag deshalb geringer, ebenso die Rentenerhöhung.
Dafür haben sie ja jetzt einen Zuschlag bekommen
Fühle mich schon extrem ungerecht behandelt.
Durch die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse habe ich 2015 nur eine Zurechnungszeit bis zum 60.LJ bei der Erwerbsminderungsrente erhalten, die ich zu 50% erhalte.
Habe es gesundheitlich geschafft weiter - wenn auch nicht Vollzeit -arbeiten zu gehen und auch dadurch auch die die Rente zu erhöhen.
Nun wird schon seit Januar 2023 mein Zuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet,
Der Rentenzuschlag deshalb geringer, ebenso die Rentenerhöhung.
Sie sind wirklich ein Jammer lappen. Ich habe auch Teilerwerbsminderungsrente seit 2019. Und gehe Teilzeit arbeiten für nichts und wieder nichts. Aber wenigstens habe ich mir Geld.
Alle Renteneinzahlungen sind umsonst, da ich meine Altersrente dadurch nicht mehr steigern kann. Seien Sie zufrieden, dass das bei Ihnen noch geklappt hat. Ich zahle jedes Jahr 4000 € in die Rentenkasse für globale System. Aber ich bin zufrieden, denn schließlich bekomme ich schon Geld vom Staat. Wenn es Ihnen hier nicht gefällt, können Sie auswandern. Anstatt auf ihrer Krankheit herumzureiten. Ich gehe auch mit 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte meiner Teilerwerbsminderungsrente und keinen Cent mehr. Also einfach mal zufrieden sein .
Ihre Zurechnungszeit wurde aber schon auf ein Rentenalter von 65 Jahren und 8 Monate in ihrer Teilerwerbsminderungsrente hochgerechnet. DAS BEKOMMEN SIE BEREITS!!!!!!!!!!
Ach nein sie haben ja glaube ich wieder gearbeitet. So ein Durcheinander.
. Haben Sie nicht geschrieben dass sie die Teil-Erwerbsminderungsrente bis zur Schwerbehindertenrente haben. Also wird der durch Zuschlag nachgebessert.
Sie dürfen sich ein anderes Land suchen, wenn Sie wollen
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