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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente

von Roland31.03.2021 | 19:13
144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe rückwirkend zum 1.6.20 ein teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Ab 05.05.2021 muss ich nach 78 AU auch noch ALG 1 beziehen, das ja dann auch teilweise berechnet wird. Ich bin aber weiterhin AU. Darf mich die Arbeitsgentur in die volle Erwerbsminderungsrente zwingen, bzw. Von mir fordern, dass ich diese beantrage ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roland,

laut Ihren Angaben hat der Rentenversicherungsträger ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich, also eine teilweise Erwerbsminderung, festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass Ihnen aufgrund der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit ein Ihrem Restleistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht. Daher würde ein Anspruch auf eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen. Sollten Sie die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht in Anspruch nehmen wollen, kann dies zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führen.

Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich rate Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch (pandemiebedingt auch telefonisch) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Advokatusam 31.03.2021 | 19:56
Hallo Roland, die Agentur wird von dir ggf. erstmals ein Gesundheitsfragebogen einfordern. Dieser geht dann (Verschlossen) mit medizinischen Unterlagen von dir, die du beilegen kannst und oder der med. Dienst kann deine Ärzte um Unterlagen anschreiben. Je nachdem was das rauskommt < 15 Std. oder 15 Std. die Woche Arbeitsfähigkeit. https://fragdenstaat.de/dokumente/8925-180730_gesundheitsfragebo… Wenn du unter < 3 Std. (weniger wie 15 Std. die Woche) wird dich die Agentur auffordern einen Antrag auf REHA bzw. volle Erwerbsminderung zu stellen und bis die DRV entschieden hat bekommst du i. d. R. ALG 1 (Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III) Du musst mitwirken: 4Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html Außer der Medi. Dienst stellt fest, dass du > 3 Std. (15 Std. die Woche) dann stehst du theoretisch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung §§ 137, 138 SGB III. Gegen diesen Bescheid (wenn nicht einverstanden) kann man erstmals Widerspruch einlegen und oder diesen so laufen lassen, und warten, was kommt. Nach einer gewissen Zeit, wenn die Agentur einen nicht vermittel kann, dann gilt i. d. R der Arbeitsmarkt verschlossen und man kann eine s. g. Arbeitsmarktrente erhalten. (muss wiederum bei der DRV beantragt werden bzw. die Agentur wird ggf. wieder auffordern) Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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