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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente

von Sabrina19.01.2022 | 11:33
590 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mehrere chron. Erkrankungen, bin jetzt schon länger krank geschrieben. Mir wurde empfohlen, evtl. über eine Beantragung einer Erwerbsminderungsrente nachzudenken. Reha ist beantragt.Mir fällt es schwer diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen,ich habe mir immer gesagt, die paar Jahre( noch 7) mußt du noch schaffen. Das ich in einigen Fragen keine kongreten Antworten erhalte, macht es mir schwerer.Vielleicht können Sie mir diese beantworten, dass ich meine weitere Schritte leichter gehen kann. 1. Besteht die Möglichkeit eine teilweise Erwerbsminderung direkt zu beantragen, oder ist es immer nur Erwerbsminderung allgemein und es wird von der RV entschieden, volle, oder halbe, oder eben gar keine. 2. Wenn ich von der Krankenversicherung ausgesteuert bin, laufe ich ja wahrscheinlich übers Arbeitsamt. Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis würde dann ja ruhen. Wenn dann evtl. eine halbe Erwerbsminderung zugesagt wird, kann mein Arbeitgeber eine Wiederaufnahme der Arbeit ablehnen? Wenn ja, kann ich im Vorfeld die Situation darlegen und darum bitten ,zu klären, ob in dem Fall, eine Arbeit , ungefähr 4 Stunden, möglich sei. Es laufen sowieso derzeit noch BEM Gespräche. Ich arbeite seit 30 Jahren in dem Betrieb. 3. Da die Bearbeitungszeiten wegen Rente teilweise sehr lang sind, ist es gut möglich, dass ich schon ausgesteuert bin, bei der Krankenkasse. Einer Kollegin erging es so, dass dann das Arbeitsamt gesagt hat, sie werden doch wohl ein paar Telefonate führen können, also sie hätte ein anderes Jobangebot (unter 6 Stunden)hätte annehmen müssen, also nicht bei ihrem alten Arbeitgeber. Sie hatte Glück 2 Wochen später kam die volle Erwerbsminderungsrente. Heißt das, mein Arbeitsverhältnis ruht ja und es kann sein, dass ich trotzdem ein anderes Arbeitsangebot annehmen muß bei einem anderen Arbeitgeber? 4. Angenommen ich werde in einer Reha so eingeschätzt ,dass ich zwischen 3-6 Stunden arbeiten kann. Ein Rentenantrag wird gestellt. Muß ich dann abwarten , oder wäre es dann möglich, mit 4 Stunden wieder zu arbeiten, auch wenn der Antrag noch läuft, also ich noch keinen Bescheid habe. Ich hoffe, Sie können mir Antworten geben und bedanke mich dafür!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina,

zu 1.:

Grundsätzlich können Sie Ihren Rentenantrag auch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschränken. Hierzu fügen Sie einfach eine entsprechende freie Angabe an. Hat Ihre Krankenkasse Sie jedoch zur Rentenantragstellung aufgefordert und das Dispositionsrecht eingeschränkt, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

Zu 2. und 3.:

Arbeits- und arbeitsförderungsrechtliche Fragen können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht beantworten.

Zu 4.:

Nein, Sie müssen nicht die Entscheidung über Ihren Rentenantrag abwarten. Eine Arbeitsaufnahme ist jederzeit möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Siehe hieram 19.01.2022 | 12:09
explizit eine halbe EM-Rente kann man nicht beantragen, entsprechend ist der zweite Teil dieser Frage bereits die Antwort nutzen Sie die Gelegenheit, dieses 'was wäre wenn' gleich mit in den bereits laufenden Gesprächen mit dem Arbeitgeber zu klären. Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, dies betrifft aber das 'Arbeitsrecht'. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf EM-Rente würde immer zunächst auch geprüft werden müssen, ob ein 'leidensgerechter' Arbeitsplatz weiterhin zur Verfügung steht, um damit z.B. einen halben Arbeitsplatz zu behalten. Dies wissen aber auch die Mitarbeiter, die an dem BEM-Gesprächen beteiligt sind. Nach der Aussteuerung aus der Krankenkasse kann ein Anspruch bei der Agentur für Arbeit entstehen im Rahmen der 'Nahtlosigkeit' nach § 145 SGB III. Das wird m.M.n. hier ganz gut erklärt: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… nein. siehe oben So lange Sie noch keinen Bescheid haben, können Sie auch - sofern Sie arbeitsfähig sind - bis zur Entscheidung arbeiten. Ratsam wäre dann aber tatsächlich, maximal in Teilzeit zu arbeiten, da Sie ansonsten ja 'beweisen', dass Sie gar nicht erwerbsgemindert sind. Ansonsten ist die Beurteilung der Rehaklinik lediglich ein 'Indiz'. Über das Vorliegen einer Erwerbsminderung, ob halb oder voll, entscheidet verbindlich nur das Gutachterteam der zuständigen DRV. Weitere Informationen erhalten Sie auch in diesen Broschüren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und zur Information, 'was könnte ich machen, wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird, ich aber eigentlich doch schon (fast) im Rentenalter bin': https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Außerdem sollten Sie den in jeder Reha-Klinik zur Verfügung stehenden 'Sozialdienst' in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter dort können Ihnen dann auch auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen für die Zeit direkt nach der Reha und weiterhin aufzeigen und Sie bei Antragstellungen unterstützen. Erst mal viel Erfolg bei der Reha und alles Gute!
Siehe hieram 19.01.2022 | 12:17
hmmm, wegen des Antrages auf eine halbe EM-Rente scheinen die Experten hier im Forum unterschiedlicher Meinung zu sein. Mal wird geantwortet, 'geht nicht', mal wie heute 'handschriftlich ergänzen'... Wenn aber dann die Gutachter feststellen, es liegt eindeutig eine volle Erwerbsminderung vor, dann nützt das auch nix :-( Man kann dann nur noch Rechtsmittel einlegen... Aber versuchen kann man es ja :-)
Peter T.am 19.01.2022 | 12:26
Man kann auf dem Antrag angeben, welche Stundenanzahl man nach eigener Aussage noch arbeitsfähig ist. Und auch der Arzt kann eine teilweise EMR beführworten, um noch eine Tagesstruktur und Soziale Kontakte zu haben. Falls eine Schwerbehinderung vorliegt, muss der AG in aller Regel eine Teilzeitarbeit anbieten. Ob Diese vorliegt, ist noch nicht benannt worden...
Siehe hieram 19.01.2022 | 13:04
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Angeben kann man das natürlich. Und je nach Krankheitsbild ist dies sicherlich auch 'eigentlich sinnvoll'. Dennoch kann es passieren, dass die Gutachter anders entscheiden, die ja auch die 'Vorgeschichten' mit beurteilen (die wir ebenso wenig kennen, wie ob eine Schwerbehinderung vorliegt). Deshalb meinte ich, dass dann nur noch Rechtsmittel (also Widerspruch gegen diesen Bescheid) möglich wären. Auch ohne Schwerbehinderung hat man (auf Verlangen) Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Betrifft aber auch Arbeitsrecht. Dazu gibt es z.B. hier ganz gute Informationen: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html
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