Hallo Karin Gerke,
wie „=//=“ es bereits dargestellt hat, genügt es grundsätzlich, wenn Sie Ihren Wunsch nach einer vollen Erwerbsminderungsrente auf dem Weitergewährungsantrag vermerken.
Gerade auch im Hinblick auf Ihren Beitrag/Ihre Fragestellung vom 24.10.2015, 13.45 Uhr empfehle ich Ihnen jedoch nochmals eine qualifizierte persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier könnten Sie dann - neben einer umfassenden individuellen Beratung zu Ihrer insgesamt sehr komplexen Fallgestaltung - ggf. auch gleich den entsprechenden Weitergewährungsantrag stellen.