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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Arbeitslosigkeit

von Felix24.07.2023 | 17:41
415 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung un bin nahezu 2 Jahre arbeitslos. Ich habe gehört, dass mir nach einem Urteul volle Erwerbsminderungsrente zustehen kann, weil es das Arbeitsamt in der langen Zeit nicht geschafft hat, mich in Arbeit zu vermitteln un der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt für teilweise Erwerbsgeminderte. Stimmt das? Welche Empfehlung kann gegeben werden , wenn mir ja demnächst das ALG ausgeht und ich mit der halben Rente auskommen muss, aber eben nicht arbeiten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix,

 

Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich sind aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu Teilzeitarbeit fähig. Es besteht daher grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Ob die verbliebene Fähigkeit zur Verrichtung von Teilzeittätigkeiten tatsächlich in eine Erwerbstätigkeit umgesetzt werden kann, ist von der konkreten (Teilzeit-)Arbeitsmarktsituation abhängig. Ob ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und daher eine Teilzeittätigkeit nicht ausgeübt werden kann, prüft die zuständige Sachbearbeitung. Wenden Sie sich daher zur Klärung des Sachverhalts an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mikeam 24.07.2023 | 21:02
Einen Antrag auf volle Rente stellen.
Ninoam 24.07.2023 | 21:06
In meinem Teilerwerbsminderungsrentenbescheid stand drin, dass ich sofort, wenn ich meine Arbeit verliere, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen soll, damit Arbeitsmarktrente geprüft werden kann.
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