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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente, Exsistensminimum, evtl. Widerspruch einlegen oder was tun?

von Christa Peters21.02.2016 | 15:27
2303 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe den Bescheid von der Rentenversicherung bekommen und erhalte die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung vom 01.08.15 bis Mai 2018. Leider kann ich damit nicht allzuviel anfangen.Es ist noch für mich unklar,ob ich mich darüber nun freuen soll,da der Betrag so gering ist. Es ist immer nur Kampf angesagt und es kann einem Leid werden, wenn man ohne Schuld in etwas reingeraten ist und leiden muss. Ich hatte im Januar 2015 einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall und damit verbunden fing meine Seele an kaputt zu gehen,weil der Tod mir nahe stand. Ich hatte 6 Wochen Reha und 12 Wochen stationäre Therapie in der Klinik und jetzt psychologische ambulante Therapie. Folfekrankheit ,Posttraumatische Belastungsstörungen. - Einspruch hönnte ich einlegen.... - wieviel könnte ich hinzuverdienen in meiner noch bestehenden Arbeitsstelle... - bin noch z.Z. krankgeschrieben und was ist,wenn ich weiterhin krank bin. Vor allem ,ich selber wollte noch keinen Antrag stellen, der Gedanke kam mir einfach nicht. Die KK hat alles der Rentenstelle übergeben,ansonsten bekommt man kein KG mehr. Das war für mich neu und konnte nicht wirklich damit umgehen. Bekomme ich dann trotz allem KK und Rente ausgezahlt oder schwindet das KK. Bin jetzt ein bissel verwirrt,wäre schön,wenn ich dazu eine Auskunft bekommen könnte und würde auch nochmals einen Termin bei der Rentenversicherung machen. Oder wie soll und kann ich mich verhalten,ich bitte um Hilfe. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2016 | 15:11

Hallo Christa Peters,

"???" hat in seiner Antwort schon die entscheidenden Argumente aufgeführt.

Vielleicht gehen Sie Schritt für Schritt vor und lassen sich ggf. nochmals bei der Rentenversicherung zu Ihrer Rente

und auch durch Ihren Anwalt zu möglichen Schadensersatzansprüche beraten.

14 Antworten

???am 21.02.2016 | 18:24
Zum einen können sie natürlich Widerspruch einlegen und versuchen, eine volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Die Frage ist, ob es derzeit nicht sinnvoller ist, erstmal das Krankengeld und später vielleicht auch noch einen Teil des Alg auszuschöpfen. Außerdem sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, inwieweit Sie vieleicht auch noch Zahlungen von Ihrem Unfallverursacher bekommen können.
Angelaam 21.02.2016 | 20:06
Zitat von ??? anzeigen
Bei einem Widerspruch, weil man die volle EMR begehrt, würde man doch trotzdem erstmal die Teilrente weiterbekommen. Insofern stellt sich die Frage auch nicht, da nun das Krankengeld eingestellt wird und auch die Nahtlosigkeitsregelung nicht mehr zum Tragen kommt. Auf die Teilrente verzichten geht auch nicht, weil die KK zur Rente aufgefordert und damit das Dispositionsrecht hat. Wenn die Teilrente zu gering ist, kann man höchstens noch aufstockend Grundsicherung beantragen. Wieviel Sie bei ihrem bestehenden Job ("unschädlich") dazuverdienen dürfen, steht in Ihrem Bescheid.
Schadeam 21.02.2016 | 20:49
Im Bescheid steht wieviel Sie neben der Rente verdienen dürfen. Als erstes würde ich mal mit meinen Arbeitgeber reden ob es dort entsprechende Möglichkeiten gibt.
Christa Petersam 21.02.2016 | 20:58
Vielen Dank für die schnellen Antworten und es macht schon traurig jetzt in so einem Loch hinein gerutscht zusein. Da die Versicherung bis dato noch nichts gezahlt hat und auch nicht meinen Lohnausgleich,wird es sehr schwierig sein,dass sie dies übernehmen. Feststellungsantrag wird gerade erarbeitet vom Anwalt, ein zähes und sehr zermürbendes Spiel seitens der Versicherung und nun auch noch die Tatsache von der Rentenversicherung. Im Prinzip heißt es jetzt für mich,ich muss diese Erwerbsminderungsrente annehmen und kann nichts dagegen tun? Weiterhin kann ich aber das KK noch voll ausschöpfen? Heißt das,ich muss dies annehmen? Würde mich freuen ,auch diesesmal doch eine recht umfangreiche Antwort zu erhalten und bedanke mich auch recht herzlich dafür. LG Christa
Angelaam 21.02.2016 | 21:08
Nein, Sie können kein Veto gegen diese Rente einlegen und das Krankengeld wird nicht mehr weitergezahlt. Siehe § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html
Christa Petersam 21.02.2016 | 21:24
Lieben Dank, eine Ernüchterung,die mit meinem Gesundheitszustand nicht vereinbar ist. Muss erst mal diese verdauen. Eine Frage hätte ich doch noch. Der Hinzuverdienst im Bescheid ist das ,was man zusätzlich zu der Rente verdienen kann oder ist es mit der Rente zusammen. Ich hoffe,ich stelle keine so blöde Fragen,sorry.
Angelaam 21.02.2016 | 21:28
Sind keine blöden Fragen ;-) Hinzuverdienst bedeutet zusätzlich zur Rente.
Nahlaam 21.02.2016 | 22:08
Aufpassen: Das für Vollzeit gezahlte Krankengeld wird bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Anspruch weitergezahlt, aber um den Betrag der teilweisen EM-Rente gekürzt, d.h. Sie erhalten ungefähr die Hälfte des Krankengeldes bis zum Ende der Anspruchsdauer (78 Wochen) zusätzlich zur teilweisen EM-Rente, wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind.
Christa Petersam 21.02.2016 | 22:21
Ist ja lieb, vielen Dank auch Angela für das Verständnis. LG Christa
Angelaam 21.02.2016 | 22:31
Sorry, wenn ich für leichte Panik gesorgt habe. Nahla hat recht, ich war gedanklich bei der vollen EMR.
Christa Petersam 21.02.2016 | 22:24
Zitat von Nahla anzeigen
Nein, Sie können kein Veto gegen diese Rente einlegen und das Krankengeld wird nicht mehr weitergezahlt. Siehe § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html
Aufpassen: Das für Vollzeit gezahlte Krankengeld wird bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Anspruch weitergezahlt, aber um den Betrag der teilweisen EM-Rente gekürzt, d.h. Sie erhalten ungefähr die Hälfte des Krankengeldes bis zum Ende der Anspruchsdauer (78 Wochen) zusätzlich zur teilweisen EM-Rente, wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind.
O....das heißt,ich bekomme weiterhin KG, aber nur hälftig????
Nahlaam 21.02.2016 | 22:49
Zitat von Christa Peters anzeigen
Aufpassen: Das für Vollzeit gezahlte Krankengeld wird bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Anspruch weitergezahlt, aber um den Betrag der teilweisen EM-Rente gekürzt, d.h. Sie erhalten ungefähr die Hälfte des Krankengeldes bis zum Ende der Anspruchsdauer (78 Wochen) zusätzlich zur teilweisen EM-Rente, wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind.
O....das heißt,ich bekomme weiterhin KG, aber nur hälftig????
Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, ja. Den Rentenbescheid bei der Kasse einreichen, die rechnen das dann aus, müsste ungefähr die Hälfte sein. Bei dem Rentenbescheid stehen dann auch die Hinzuverdienstgrenzen. Beim AG die Reduzierung der Arbeitszeit klären, dann sieht man auch, wie viel man dann noch verdient (ist ja bei 50 % auch ungefähr Brutto die Hälfte, Netto rutscht man dann in eine andere Stufe, da ist das dann mehr als die Hälfte). Ansonsten alles Gute.
Christa Petersam 22.02.2016 | 00:44
Hallo Nahla, lieben herzlichen Dank ihnen auch für diese ausfühlichen Schilderungen. Das Forum habe ich als dankbaren Stützpfeiler empfunden und tolle Hinweise bekommen,wo ich glaubte,meine Verzweiflung bringt mich wieder ein Stück zurück in meiner gesundheitlichen Lage. Ich bin zwar nicht ganz glücklich darüber,aber sie haben mir unendlich geholfen ,um einige Sachen ins richtige Licht zu bringen. Kann ich jetzt trotzallen etwas ruhiger schlafen?????? Manchesmal glaube ich,es wächst mir alles über den Kopf,ich schaffe das alles nicht.es ist einfach zuviel mit allem zurecht zukommen. Mein Seelenleben ist so angeknackst.....ich muss das alles aber schaffen. Danke nochmals ,liebe Grüße Christa
Christa Petersam 22.02.2016 | 15:50
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich habe alles abgearbeitet und einen Termin bei meiner zuständigen Renterversicherung gemacht. Anwaltmäßig habe ich mich auch schon orientiert. Trotzallem ist mir nicht gerade gut, viele Sachen sind noch offen und es geht nicht vorwärts. Das geht einem sehr nahe. Ich werde sicherlich mich wieder b.B. vertrauenswürdig an sie wenden. MfG Christa Peters
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