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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente + Gehalt: Auswirkung auf spätere Altersrente

von niki2207.12.2013 | 04:21
3164 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, bei mir liegt eine Schwerbehinderung vor (GdB 80). Seit einigen Jahren beziehe ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Hierbei handelt es sich um eine "Mischung" von Deutscher Rentenversicherung und Knappschaft. Daneben gehe ich einer ganz "normalen" sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit nach (20 Stunden/Woche). Nachstehend ein "Zahlenbeispiel", um meine Fragen etwas klarer zu machen: - Die zulässige Hinzuverdienstgrenze beträgt ca. 3.000 €. - Mein Gehalt beträgt aber nur ca. 1.500 € brutto, die Hinzuverdienstgrenze wird also nicht überschritten. Dies entspricht einem Netto-Gehalt von ca. 1.000 €. Nun meine Fragen: 1. Von den 1.500 € werden alle Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber und durch mich abgeführt. Insofern müssten sich diese Beitragszahlungen eigentlich vom Grundsatz her - also theoretisch - auf die Höhe meiner späteren Altersrente auswirken. ABER: Ist es richtig, dass sich die Zahlung dieser Beiträge NUR DANN - auch praktisch - positiv auf meine Altersrente auswirkt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen? Nämlich zum Beispiel dann, wenn mein heutiges Gehalt ca. MINDESTENS die Hälfte bzw. MEHR als die Hälfte meines "alten" Gehaltes wäre? Mit "altem" Gehalt meine ich das Gehalt, welches ich VOR Bezug der Erwerbsminderungsrente aus meiner Vollzeittätigkeit in gesunden Tagen bezog (ca. 4.000 €). 2. Falls ich mit meiner Vermutung richtig liegen sollte: Gäbe es dann Möglichkeiten einer Rückerstattung dieser Beiträge, da sie ja nicht zu einer - tatsächlichen - Erhöhung der späteren Altersrente führen? 3. Bei Eintritt einer etwaigen Arbeitslosigkeit gehe ich von folgenden Fakten aus: 3 a) Das ALG I würde meinem Gehalt entsprechend gezahlt, also 60 % vom Netto (ca. 1.000 €), also ca. 600 €. Ist das so richtig? 3 b) Die Zahlung des Arbeitslosengeldes hätte keinen Einfluss auf die Zahlung der teilweisen Erwerbsminderungsrente, da die zulässige Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Ist das so richtig? 4) Stimmt es, dass unter bestimmten Voraussetzungen aus einer teilweisen Erwerbsminderungsrente eine volle Erwerbsminderungsrente werden kann? Zum Beispiel, wenn der Arbeitsmarkt als "verschlossen" gilt? 5) Stimmt es, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, wenn man 1 Jahr lang nicht vermittelt werden konnte? Sorry, dass ich so viele Fragen habe. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können und freue mich auf Ihre Antworten! Vielen Dank im Voraus! niki22

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo niki22,

die gezahlten Beiträge neben einer Zurechnungszeit wirken sich auf die spätere Altersrente nur dann aus, wenn sie höher wären als die errechneten Entgelte für die Zurechnungszeit. Dies ist aber nur in seltenen Fällen gegeben. Da sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben und daraus Beiträge zu zahlen sind, ist eine Erstattung dieser Beiträge nicht möglich.

Zur Höhe des Arbeitslosengeldes kann hier keine Aussage getroffen werden, hier ist die Agentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner.

Auch bei Sozialleistungsbezug (z. B. Arbeitslosengeld) findet eine Einkommensanrechnung statt, allerdings wird hier nicht die tatsächliche Leistung, sondern das dieserLeistung zugrundeliegende Entgelt angerechnet.

Eine Umwandlung der Rente wegen teilw. Erwerbsminderung in eine Rente wg. voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ist grds. auch bei Aufgabe eines geeigneten Teilzeitarbeitsplatzes möglich. Sie sollten Ihrem Rententräger Zeitpunkt und Grund der Beschäftigungsaufgabe mitteilen, damit die Gewährung der vollen EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes geprüft werden kann.

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5 Antworten

niki22am 07.12.2013 | 11:25
Hallo, KSC, vielen Dank für die Antwort. Ich weiß, dass dies mehrere Fragen sind. Deshalb habe ich sie so formuliert, dass möglichst nur mit "ja" oder "nein" geantwortet werden kann. Selbstverständlich werde ich eine Beratung in Anspruch nehmen. Da ich aber - leider - unter Zeitdruck stehe, hatte ich gehofft, im Vorfeld schon ein paar Fragen hier klären zu können. Selbstverständlich ist mir klar, dass sich Gesetze ändern können, aber meine Frage zielt natürlich auf die DERZEIT geltenden Gesetze. Gruß niki22
KSCam 07.12.2013 | 11:00
Bei der Menge an Fragen sollten Sie m.E. Ein Beratungsgespräch bei der DRV vereinbaren. Dort kann man Ihnen vieles erklären. Vieles aber wohl auch nicht, weil für die spätere Altersrente die dann geltenden Gesetze entscheidend sind. Und da steht vieles in den Sternen.
KSCam 07.12.2013 | 18:34
1) prinzipiell Wirken sich die Beiträge aus, wegen der Zurechnungszeit bei Ihren Zahlen wohl kaum. 2) nein, Siemüssem ganz normal Beiträge zahlen. 3 a) beim Arbeitsamt fragen 3 b) siehe Antwort 1, Beiträge aus ALG entsprechen 80% des Lohnes. 4) und 5) stimmt, aber Sie haben ja einen entsprechenden Platz und beweisen, dass für Sie der Arbeitsmarkt nicht verschlossen ist.
niki22am 07.12.2013 | 19:15
Hallo, KSC, vielen Dank für Ihre Antwort! zu 3) Meines Wissens ist es so, dass bei den so genannten "Hinzuverdienstgrenzen" nicht in jedem Fall der TATSÄCHLICH gezahlte Betrag in Anrechnung gebracht wird, sondern der Betrag, der in diesem Beispiel der Berechnung des Arbeitslosengeldes ZUGRUNDELIEGT. Soll heißen: Brutto-Gehalt ist 1.500 €, das daraus resultierende Arbeitslosengeld I beträgt aber nur 600 €, => daraus folgt, dass für die Beurteilung des Überschreitens bzw. Nicht-Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nicht die TATSÄCHLICH gezahlten 600 € maßgeblich sind, sondern der dieser Ersatzleistung ZUGRUNDELIEGENDE Betrag von 1.500 € maßgeblich ist. Bin ich diesbezüglich richtig informiert? zu 4) und 5) Zur Zeit habe ich zwar noch einen Arbeitsplatz, aber mit sehr großer Wahrscheinlich werde ich zum Ende dieses Monats arbeitslos werden, weshalb ich auch all diese Fragen stelle. Gruß niki22
niki22am 09.12.2013 | 20:51
Vielen Dank an den Experten für diese Auskunft! niki22
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