Hallo Herr Prinz,
den Ausführungen von "Lena" können wir uns grundsätzlich anschließen.
Die Rentennachzahlung von Januar bis Mai wird bis zur Höhe des geleisteten monatlichen Krankengeldes mit der Krankenkasse abgerechnet.
Das Arbeitslosengeld wird für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen herangezogen und kann zu einer Kürzung der Rentenzahlung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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