Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne Gutachter

von Karin Kaiser26.08.2015 | 04:47
1889 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, in einer Reha Einrichtung wurde meine Arbeitszeit für die Teilweise Erwerbsminderungsrente auf 3-6 Std. vorgeschlagen bzw. der Rentenversicherung mitgeteilt. In meinem Erwerbsminderung Rentenantrag äußerte ich den Wunsch auf dem Besuch eines Gutachters weil ich der Meinung bin das ich nicht mehr wie 3 Std. arbeiten kann. Jetzt erhielt ich von der Rentenversicherung ein Schreiben was aussagt, dass ich ab dem 0.1.10 wohl eine Teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten soll. Normalerweise kann man sich ja darüber freuen aber meine Ärzte sowie ich sind der Meinung das ich nicht mehr arbeitstauglich bin. Zudem wurde ich massiv auf meiner jetzigen Arbeitsstelle unter Druck gesetzt was auch ein Grund für weitere Erkrankungen war. Mein Arbeitgeber will mich bei 70% 20 Std. pro Woche nicht mehr weiterbeschäftigen und auch für keinen anderen Arbeitsplatz sorgen. Ich bin seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst. Was kann ich jetzt gegen den vorzeitigen Bescheid unternehmen? Letztlich wäre ich bei meinen vielen Erkrankungen für den heutigen Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen und kein Arbeitgeber würde mich mehr einstellen. Ich bitte um Hilfe und schon mal vielen Dank dafür.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen. Dabei sollten Sie darstellen, welche gesundheitlichen Einschränkungen bislang Ihrer Meinung nach nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Widerspruch können Sie erst gegen den Rentenbescheid einlegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 26.08.2015 | 08:00
Wenn Sie und Ihr Arzt meinen, dass Sie voll EM sind, also keinerlei Arbeiten mehr machen können, legen Sie gegen den Teilrentenbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch mit entsprechender Begründung ein. PS: solange Sie sich für voll EM halten, brauchen Sie sich eigentlich nicht wundern, dass weder der bisherige noch ein anderer AG Sie haben will. Würden Sie als Betriebsinhaber jemanden einstellen, der sich selbst für voll erwerbsgemindert hält?
=//=am 26.08.2015 | 10:06
"Zudem wurde ich massiv auf meiner jetzigen Arbeitsstelle unter Druck gesetzt was auch ein Grund für weitere Erkrankungen war." DAS ist halt auch das Problem. Wenn Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber "unter Druck gesetzt" werden, heißt das noch lange nicht, dass Sie bei einem anderen Arbeitgeber nicht voll arbeiten könnten. Ich vermute fast, dass nur eine teilweise EM-Rente bewilligt wird, weil Ihr Leistungsvermögen bei 3 - unter 6 Stunden liegt UND Sie noch eine Beschäftigung haben. Kann das sein?
W*lfgangam 26.08.2015 | 21:13
Ergänzend: Hallo Karin Kaiser, fordern Sie Rentenakte nebst med. Teil an - Widerspruch dazu einlegen und zunächst ohne Begründung an die DRV/her mit der Akte. Lassen Sie die Akte ans nächste Rathaus/Versicherungsamt oder die nächste DRV-Beratungsstelle senden, blättern mal durch (oder lassen es den Berater machen und erklären ;-)) um die Entscheidungsgründe für die nur halbe Rente zu finden. Dann begründen Sie den Widerspruch, ggf. mit med. neuen Aussagen oder unter Zuhilfenahme in diesem Bereich fachkundiger Personen/Fachanwalt, der sich im EM-Rentenrecht auskennt. Wobei, schon ein Blick in den Entscheidungsweg/Ergebnis kann auch med. nicht geschultes Personal bei 'Ungereimtheiten' erkennen/stutzig machen. Gruß w.
Karin Kaiseram 27.08.2015 | 03:15
Es handelt sich bei dem Schreiben nicht um den richtigen Rentenbescheid sondern um eine Mitteilung indem auch mein Arbeitgeber ein paar Angaben zu meinem Gehalt machen muss. In diesem Schreiben steht nur, dass ich voraussichtlich eine Teilrente ab 01.10.2015 erhalten soll. Muss ich jetzt schon Wiederspruch einlegen oder erst wenn der richtige Rentenbescheid kommt? Danke schon mal für die Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026