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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Peter6022.03.2020 | 16:39
91 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als Hinzuverdienst ist das der Sozialleistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen. Bei uns soll das Kurzarbeitergeld auf 80% des Nettogehalts durch den AG aufgestockt werden. Wird diese Aufstockung als zusätzlicher Hinzuverdienst berücksichtigt? Falls ja, vom Brutto oder Netto? Welcher Paragraph regelt dies?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter, bei der Aufstockungsleistung Ihres Arbeitgebers handelt es sich, sofern man das hier ohne Einsicht der Unterlagen beurteilen kann, um eine Leistung nach §1 der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SVev) welches dem dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt nicht zuzuordnen ist. Ich empfehle Ihnen, einen schriftlichen Nachweis über diese Arbeitgeberleistung Ihrer Sachbearbeitung zur Prüfung dieser Einkünfte zu überlassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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3 Antworten

Siehe hieram 22.03.2020 | 17:37
Peter60am 22.03.2020 | 22:39
Die Seite kenne ich, dort finde ich jedoch keine Antwort auf meine Fragen. Da warte ich lieber auf die Expertenantwort.
senf-dazuam 23.03.2020 | 09:05
Da stellt sich dann vermutlich die Frage, ob das "vergleichbares Einkommen" (siehe Absatz 2) darstellt. Was meinen Sie?
Deutsche Rentenversicherung
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