Hallo Peter, bei der Aufstockungsleistung Ihres Arbeitgebers handelt es sich, sofern man das hier ohne Einsicht der Unterlagen beurteilen kann, um eine Leistung nach §1 der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SVev) welches dem dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt nicht zuzuordnen ist. Ich empfehle Ihnen, einen schriftlichen Nachweis über diese Arbeitgeberleistung Ihrer Sachbearbeitung zur Prüfung dieser Einkünfte zu überlassen.