Hallo Tabi,
die für Sie wichtige Information ist hoffentlich zwischen den Zeilen gut erlesbar.
Bitte den Krankengeldbezug unbedingt, im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten, eigenständig dem Rentenversicherungsträger mitteilen!
Wird das dann verrechnet?
Also im Bescheid steht auch
Krankengeld
Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist
Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder?
Dankeschön
Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss. In einem alten Bescheid der Teilrente steht natürlich drin, dass Sozialleistungen wie Krankengeld gemeldet werden müssen Falls Sie schon beim ePortal der DRV angemeldet sind, dann können Sie auch dort fix die Meldung absetzen und erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.Also im Bescheid steht auch Krankengeld Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder? DankeschönJa, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Also im Bescheid steht auch
Krankengeld
Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist
Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder?
Dankeschön
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Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
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Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.
In einem alten Bescheid der Teilrente steht natürlich drin, dass Sozialleistungen wie Krankengeld gemeldet werden müssen
Falls Sie schon beim ePortal der DRV angemeldet sind, dann können Sie auch dort fix die Meldung absetzen und erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.
Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
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Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.
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Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.
Nichts schreiben statt sowas ist noch besser. Was Sinnvolles beizutragen haben Sie ja nicht!Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.Also im Bescheid steht auch Krankengeld Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder? DankeschönJa, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
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