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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Krankengekd

von Tabi31.10.2020 | 15:21
111 Ansichten
13 Antworten
Hallo, Ich beziehe seit 2 Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite in Teilzeit Bin jetzt durch eine längere Erkrankung ins Krankengeld gerutscht Im Bescheid steht man muss diesen Bezug der DRV melden Muss ich das selbst tun oder bekommt die RV eine Meldung von Arbeitgeber oder der Krankenkasse? Wie ist die Vorgehensweise? Hab da keinen Plan in möchte nichts falsch machen Dankeschön für eine Info

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2020 | 12:27

Hallo Tabi,

die für Sie wichtige Information ist hoffentlich zwischen den Zeilen gut erlesbar.

Bitte den Krankengeldbezug unbedingt, im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten, eigenständig dem Rentenversicherungsträger mitteilen!

12 Antworten

Siehe hieram 31.10.2020 | 16:16
Hallo Tabi, zwar bekommt die DRV auch eine Meldung von der Krankenkasse (es werden ja Beiträge zur RV einbehalten vom Krankengeld). Aber im Zuge Ihrer Mitteilungspflicht (siehe Rentenbescheid) müssen Sie selbst aktiv werden. Ein kurzes Schreiben an die DRV genügt: Seit dem ... erhalte ich Krankengeld in Höhe von ... EUR kalendertäglich. Es ist nicht absehbar, wie lange ich noch arbeitsunfähig sein werde. Sobald sich wieder etwas ändert, werde ich Ihnen dies mitteilen. Gute Besserung!
Siehe hieram 31.10.2020 | 16:16
Hallo Tabi, zwar bekommt die DRV auch eine Meldung von der Krankenkasse (es werden ja Beiträge zur RV einbehalten vom Krankengeld). Aber im Zuge Ihrer Mitteilungspflicht (siehe Rentenbescheid) müssen Sie selbst aktiv werden. Ein kurzes Schreiben an die DRV genügt: Seit dem ... erhalte ich Krankengeld in Höhe von ... EUR kalendertäglich. Es ist nicht absehbar, wie lange ich noch arbeitsunfähig sein werde. Sobald sich wieder etwas ändert, werde ich Ihnen dies mitteilen. Gute Besserung!
Tabiam 31.10.2020 | 16:52
Also im Bescheid steht auch Krankengeld Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder? Dankeschön
Antwortam 31.10.2020 | 16:17
Nein. Siehe Rentenbescheid unter Punkt: Muss ich andere Leistungen neben der Rente mitteilen? Sie sind verpflichtet, uns den Bezug und jede Veränderung folgender Leistungen mitzuteilen: - Rente an Versicherte aus der gesetzlichen Unfallversicherung, - Abfindung einer Rente an Versicherte aus der gesetzlichen Unfallversicherung, - Leistungen nach § 10 Absatz 1 Entwicklungshelfer-Gesetz, - Vorruhestandsgeld, - andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, - vergleichbare Leistungen, wenn sie von einem Träger im Ausland erbracht werden. Wird eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beantragt oder ein Rentenverfahren eingeleitet, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.
Janaam 31.10.2020 | 16:56
Wird das dann verrechnet?
Siehe hieram 31.10.2020 | 17:29
Jana schrieb

Wird das dann verrechnet?

Wenn es die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, dann ja. Wenn allerdings der Verdienst aus der Teilzeitarbeit bereits nicht die Rente mindert, wird auch das Krankengeld nicht zu einer Minderung führen.
Siehe hieram 31.10.2020 | 17:33
Tabi schrieb

Also im Bescheid steht auch

Krankengeld

Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist

Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder?

Dankeschön

Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Antwortam 31.10.2020 | 20:12
Siehe hier schrieb

Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).

Also im Bescheid steht auch Krankengeld Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder? Dankeschön
Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss. In einem alten Bescheid der Teilrente steht natürlich drin, dass Sozialleistungen wie Krankengeld gemeldet werden müssen Falls Sie schon beim ePortal der DRV angemeldet sind, dann können Sie auch dort fix die Meldung absetzen und erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
Siehe hieram 31.10.2020 | 20:29
Danke @Antwort für die Korrektur :-) ergänzend zu Ihrem Hinweis, die Nachricht auch online zu senden, das geht auch ohne ePortal-Zugang. z.B. über die Funktion 'Nachricht schreiben' unter 'Kontakt' auf dieser Seite: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Antwort 2am 01.11.2020 | 08:13
Antwort schrieb

Also im Bescheid steht auch

Krankengeld

Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist

Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder?

Dankeschön

[/quote]

Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).

[/quote]

Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.

In einem alten Bescheid der Teilrente steht natürlich drin, dass Sozialleistungen wie Krankengeld gemeldet werden müssen

Falls Sie schon beim ePortal der DRV angemeldet sind, dann können Sie auch dort fix die Meldung absetzen und erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.

Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.
Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.
Antwortam 01.11.2020 | 13:47
Antwort 2 schrieb

Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).

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Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.

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Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.

Also im Bescheid steht auch Krankengeld Allerdings weiss ich noch nicht wie hoch es sein wird, habe von der KK noch nix bekommen, also schriftlich, nur einen Anruf wie der Ablauf ist Wenn ich der DRV nur mitteile das ich im Bezug bin aber die Höhe noch nicht kenne reicht dann auch oder? Dankeschön
Ja, das reicht dann auch. Und richtigerweise müssen Sie es auf jeden Fall angeben. Was bei dem anderen User steht, gilt nicht zwingend auch für Sie (vllt. hat dieser volle EM-Rente, dann hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das z.B. mag ein Grund sein).
Ja ich korrigiere mich! Ich habe im Rentenbescheid der vollen EM-Rente nachgeschaut, wo - logischerweise - kein Krankengeld gezahlt und angegeben werden muss.
Erst denken, dann schreiben ist besser als umgekehrt.
Nichts schreiben statt sowas ist noch besser. Was Sinnvolles beizutragen haben Sie ja nicht!
Tabiam 02.11.2020 | 13:49
Brief mit Info ist heute zur Post Vielen Dank an Alle!!
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