Hallo Rob64,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erfüllen Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Rentenversicherungsträger erst prüfen, wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Den Antrag sollten Sie schon jetzt stellen, wenn Sie sich aktuell bereits teilweise erwerbsgemindert fühlen. Andernfalls sollten Sie den Antrag erst bei einer etwaigen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung