Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Pflegezeiten / freiwillige Beitragszeiten

von ThomasSommer07.02.2022 | 15:12
110 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zum Sachverhalt, ich hatte 2020 meine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, ich hab mich dann 6 Monate freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, hatte in der Zeit kein Einkommen oder Lohnersatzleistungen! Anschließend hab ich noch 6 Monate eine Verwandte gepflegt dafür hab ich Pflegezeiten im Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Meine gesundheitlichen Einschränkungen sind aber so hoch das ich rückwirkend ab 01.02.2020 jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen habe, und ab 01.02.2022 jetzt eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Die Zeiten der Pflegetätigkeit und freiwillige Beiträge in der Zeit neben dem Bezug der teilweisen Erwerbsminderung wurden aber nicht bei der Berechnung jetzt der vollen EM-Rente ab 01.02.2022 berücksichtigt! Die müsste doch den Rentenanspruch erhöhen? Da ich leider nur 864 € Brutto EM-Rente erhalte hätte ich gerne gewusst wieso die Zeiten nicht berücksichtigt werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ThomasSommer,

den bisherigen Antworten kann ich nicht mehr viel hinzufügen.

In Ihrem Fall ist es eventuell hilfreich, sich direkt mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen um sich erklären zu lassen, was mit den Beiträgen geschieht.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 07.02.2022 | 15:37
Hallo Thomas Sommer, in Ihrem Rentenbescheid steht, welches Datum als 'Leistungsfall' festgestellt wurde. (Das ist nicht das Datum, an dem die Zahlung Ihrer Rente beginnt). Nur Beiträge, die bis zu diesem Datum entrichtet wurden, wirken sich auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente aus. Evtl. sind Beiträge, die von der Pflegekasse für das Jahr 2021 entrichtet wurden noch nicht gemeldet worden und fehlen deshalb noch. Sollte es dennoch Differenzen geben, die sie so nicht klären können, sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV wenden und dort klären lassen. Alles Gute!
Schadeam 07.02.2022 | 15:39
Wann ist die Erwerbsminderung eingetreten? Wahrscheinlich vor 2020, daher können Zeiten danach nicht berücksichtigt werden. Wäre ein 1. Versuch der Erklärung.
ThomasSommeram 07.02.2022 | 15:43
01.02.2020 teilweise Erwerbsminderung und jetzt ab 01.02.22 volle Erwerbsminderung befristet.
Siehe hieram 07.02.2022 | 16:15
Hier nochmals der Hinweis, dass nicht das Datum des Rentenbeginns maßgeblich ist, sondern der 'Leistungsfall', also wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Dies kann u.U. für die später bewilligte 'volle' EM-Rente ein anderes Datum sein als im Bescheid für die 'halbe' EM-Rente (weil z.B. die Verschlimmerung erst später eingetreten ist). Schauen Sie sich hierzu auch noch mal die beigefügten Unterlagen 'Versicherungsverlauf' an, dort finden Sie ziemlich am Ende 'Zurechnungszeit vom bis'. Alles, was davor erfasst war, ist in der Berechnung 'mit drin', was später erwirtschaftet wurde jedoch nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026