Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Reha anderes Fachgebiet

von SebastianW12.01.2026 | 16:45
289 Ansichten
7 Antworten
Ich erhalte seit 2018 eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente aufgrund neurologischer Erkrankung und arbeite Teilzeit. Diese Problematik hat sich, wie bei einer unbefristeten Rente zu erwarten, nicht gebessert. Allerdings habe ich seit Geburt auch verschiedene orthopädische Erkrankungen ( Kyphoskoliose, u.A.), deren Auswirkungen sich in den letzten Jahren verschlimmert haben. Ich würde dementsprechend also gern eine Reha in einer orthopädischen Fachklinik in Angriff nehmen wollen. Nun meine Frage: die Ärzte bei der Reha schätzen ja auch immer die Erwerbsfähigkeit ein bzw. geben diese im Entlassungsbericht an. Das wäre einem Orthopäden bzgl. meiner neurologischen Probleme gar nicht möglich. Wie ist dann der Zusammenhang zur bereits bestehenden teilweisen Erwerbsminderungsrente? wird die bei der orthopädischen Reha außer acht gelassen und gilt einfach unberührt weiter? Oder müsste ich zwingend wieder in die Neurologie inkl. erneutem neuropsychologischen Gutachten usw.?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2026 | 09:13

Hallo SebastianW,

 

während einer Rehabilitationsmaßnahme wird eine Begutachtung Ihrer Gesundheitssituation stattfinden, welche sich auf die Bewilligung Ihrer bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auswirken kann. Eine vorherige Einschätzung ist nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Hellseher ?am 12.01.2026 | 17:05
Zwingend in die Neurologie werden Sie wohl nicht müssen, aber zu welchem Leistungsbild man in der ortho-Reha kommt bzw. ob es darüber hinaus noch Empfehlungen gibt, werden Sie abwarten müssen. Ich war zur psychosomatischen Reha, da stand in der Epikrise, dass weitere sozialmedizinische Gutachten auf den Gebieten x und y benötigt werden. Ob die DRV sich an diese Empfehlung hält, ist wieder eine andere Sache. Zu den Zusammenhängen mit der bereits bestehenden Teil-EMR werden Sie keine belastbare, rechtssichere Aussage bekommen können, weil selbst unbefristete Renten überprüft werden dürfen.
Bastiam 12.01.2026 | 18:11
Als EM-Rentner, egal ob teilweise oder voll und egal ob befristet oder unbefristet, am besten niemals selbst eine Reha anstoßen. Das kann u.U. gewaltig nach hinten losgehen oder in eine Richtung, die Sie ganz bestimmt nicht wollen.
Riskantam 12.01.2026 | 18:18
Es kann durchaus sein, dass die DRV einen neuen Reha-Entlassbericht zum Anlass nimmt, Ihre EM-Rente generell zu überprüfen. Das kann, muss aber nicht sein. Als EM-Rentner sollte man sich dieser "Gefahr" bewusst sein. Wenn daran dann drinstehen sollte, dass Sie für Tätigkeite auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr arbeiten können, haben Sie ein echtes Problem! Ich würde als EM-Rentner eine neue Reha (auch wegen anderer Erkrankungen) nicemals beantragen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber hey, Ihre Entscheidung.
Lizam 13.01.2026 | 08:49
Basti schrieb

Als EM-Rentner, egal ob teilweise oder voll und egal ob befristet oder unbefristet, am besten niemals selbst eine Reha anstoßen.

Das kann u.U. gewaltig nach hinten losgehen oder in eine Richtung, die Sie ganz bestimmt nicht wollen.

Reha vor Rente!!. Mal ganz ehrlich, warum sollte eine Rente nicht regelmäßig übetprüft werden? Da kassiert jemand jahrelang aus der Solidarkasse. Da werden die Altersgrenzen für Schwerbehinderte angehoben von 63 auf 65 Jahre ohne Abschläge, die Beiträge zur Rentenversicherung sind die höchsten auf dem Gehaltszettel und Sie raten hier weiter fleißig auf Kosten der Allgemeinheit zu leben anstatt ggf mal was zurück zu geben? Unglaublich
Pegasusam 13.01.2026 | 11:32
Um die bereits laufende Rente wieder abzuerkennen, müsste sich Ihr Gesamtgesundheitszustand wieder so verbessern, dass ein berufliches Leistungsvermögen von mind. 6 Stunden und mehr vorläge. Wenn Ihre neurologische Erkrankung von Dauer ist, sollten Sie sich also nicht so viele Gedanken machen und auf jeden Fall die orthopädischen Erkrankungen sinnvoll behandeln lassen, ggf. auch mit einer Reha. Natürlich kann Ihnen niemand im Vorfeld garantieren, dass die Rente bleibt, aber die Gefahr, dass die Auswirkungen einer neurologischen Erkrankung durch eine orth. Reha behoben werden, ist doch sehr gering!!! Lassen Sie sich nicht verunsichern und verzichten Sie nicht auf Behandlungen, die sinnvoll sind!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026