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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit vor 1961 geborene

von alfa87629.03.2022 | 20:13
98 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit für die vor dem 2.1.1961 geborenen. Wie verhält es sich bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit und dieser speziellen Art der teilweisen EWR mit dem Hinzuverdienst, oder eben mit dem ALG 1. Bei der „normalen“ teilweisen EWR wird doch als Hinzuverdienstgrenze das Bemessungsgeld zugrunde gelegt, das von der Agentur für Arbeit für das ALG1 berechnet wird. Dies führt in der Regel wohl dazu das die Rente ganz, bzw. teilweise nicht ausgezahlt wird. Wie wird dies im Falle der EWR bei Berufsunfähigkeit gehandhabt ? Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha : 3-<6 Stunden in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, > 6 Std. mit Einschränkungen in anderen Berufen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alfa876,

für die Berücksichtigung des Hinzuverdienstes spielt es keine Rolle, ob eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Restleistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden oder aufgrund der Berücksichtigung des "Berufsschutzes" für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gezahlt wird. Die Anrechnungsvorschriften sind in beiden Fällen gleich.

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4 Antworten

W°lfgangam 29.03.2022 | 20:39
Hallo alfa876, die Hinzuverdienstgrenze ist bei TEM in beiden/allen Fällen *) gleich - basierend auf dem 'Best-EP-Wert' der letzten 15 Jahre UND dem aktuellen Einkommen = Bemessungsentgelt ALG <- welches Entgelt/Hinzuverdienst parallel zur Rente sollte denn sonst herangezogen werden? Übergangsweise/bessere Hinzuverdienstberechnungen aus der MTL. Hinzuverdienstgrenze aus 'alten' Hinzuverdienstregelungen dürften hier wohl nicht mehr von Bedeutung sein … *) die (T)EM-Rente wegen BU ist doch auch nur eine 'normale' TEM ... Gruß w.
W°lfgangam 29.03.2022 | 21:19
...darauf zielte die Frage - lediglich zum Hinzuverdienst - ab ;-) Gruß w.
Aloisam 29.03.2022 | 21:14
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Auszahlungs-und Hinzuverdiensttechnisch ist das so. Aber die Gewährungsgrundlage ist eine andere. "Normale" Teilrente gesamte Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden. Teilrente aufgrund Berufsunfähigkeit Leistungsfähigkeit in Beruf und Artverwandtem unter 6 Stunden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dafür volle Leistungsfähigkeit. Ist von staatswegen so festgelegt, wer das Alter hat und Beruf nicht mehr kann =halbe Rente, Punkt. Genau so gut hätte es heißen können bekommt XX Euro oder eine rote Mütze. Unterschied, die Rente wegen Berufsunfähigkeit kann niemals eine Arbeitsmarktrente werden.
alfa 876am 31.03.2022 | 19:07
Hallo, hätte fast vergessen mich bei euch zu bedanken. Mit dem Hinzuverdienstrechner auf der DRV Homepage kann man mit seinen Daten aus der letzten Rentenauskunft dieses dann errechnen.
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