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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente und Altersrente

von Brigitte Stark06.09.2016 | 13:51
2228 Ansichten
6 Antworten
Mein Mann (geb März 1958) erhält seit 2005 wegen psych Störungen teilweise Erwerbsmindergsrente (GdB 30, gleichgestellt) u arbeitet zusätzl seither in Teilzeit 5 Std tägl. Er hält das nur schwer durch und wir überlegen, nochmals die Arbeitszeit zu reduzieren. Auch steht ständig die Frage an, ab wann er in Altersrente kann, ohne zuviel Renten-Geld zu verlieren. 1. Wirkt sich eine jetzige Reduzierung des Hinzuverdienstes negativ auf die spätere Altersrente aus? 2. Er hat insges bislang ca 37 rentenverspflichtige Berufsjahre gearbeitet. Da sein GdB unter 50 liegt, gibt es wohl keine Sonderregelungen bezügl Altersrenteneintritt. In den Rentenbescheiden steht immer nur, "eine zu erwartender AltersRentenbetrag kann nicht berechnet werden wegen Bestandschutz...." Was meint Bestandschutz? Zählt sein Hinzuverdienst schon noch zu der späteren Alterrentensumme dazu? Warum kann man nicht voraussagen wie bei anderen Arbeitnehmern auch,dass er zB bei normalem Alters-Renteneintrittsalter x,xx Euro erhalten würde? Und dann müssten wir mit Abschlägen rechnen, wenn er früher in Rente geht zB 63 J)? Danke für fachkundige Antworten, ich blicke nicht mehr durch und so ungefähr wollten wir es wissen! Später gehe ich auch mal zur persönl Beratung, aber es ist noch früh.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2016 | 16:02

Hallo Brigitte Stark,

zunächst einmal zu Ihrer Frage, ob sich die Reduzierung des Hinzuverdienstes auf die Altersrente auswirkt:

In der Erwerbsminderungsrente Ihres Mannes ist eine Zurechnungszeit für den Zeitraum vom Eintritt der Erwerbminderung bis zum 60. Lebensjahr belegt. Man müsste nun genau vergleichen, wie hoch diese Zurechnungszeit bewertet wurde (Gesamtleistungswert) und wie hoch die jährliche Beitragszeit bewertet wird. Es kann sein, dass der derzeitige Hinzuverdienst Ihres Mannes bis zum 60. Lebensjahr zu keiner Rentensteigerung bei der Altersrente führt, sodass eine Reduzierung insoweit zur Zeit unerheblich wäre. Hier lohnt sich es auf jeden Fall, mal einen Fachmann den Rentenbescheid über die Erwerbsminderungsrente einsehen zu lassen und grob die Entgeltpunkte für den Verdienst Ihres Mannes bestimmen zu lassen. Kostenlose Hilfe erhalten Sie bei Beratungsstellen der Rentenversicherung, den Versicherungsämtern oder einem Versichertenältesten/Rentenberater der DRV.

Ab dem 60. Lebensjahr wirkt sich eine Reduzierung des Hinzuverdienstes aber in der Regel negativ auf die spätere Altersrente aus. Wird der monatliche Verdienst zum Beispiel um 400 Euro reduziert, "reduziert" sich die spätere Altersrente bei einem Jahr Beschäftigung um ca. 4 Euro.

Wenn sich der GdB Ihres Mannes nicht erhöht, kann er frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Die Altersrente hätte dann einen Abschlag von 10,8 %. Wartet Ihr Mann bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres, wäre die Altersrente ungefähr zur Hälfte abschlagsfrei. (Die Hälfte der Entgeltpunkte der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nämlich mit dem Abschlag von 10,8 % in die Altersrente übernommen.)

Zwar ist es nicht möglich, dass Ihr Mann während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente eine Standard-Rentenauskunft oder Renteninformation erhält. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass im Ausnahmefall eine besondere Rentenauskunft erstellt wird. Diese erfolgt im Rahmen einer sogenannten "Internen Berechnung als Folgerente " (Bitte gegebenenfalls mit dieser Bezeichnung beim Rentenversicherungsträger beantragen). Dabei können auch die möglichen zukünftigen Entgelte Ihres Mannes eingespeichert und daraus die Altersrente berechnet werden. Da die Berechnung jedoch sehr zeitaufwändig ist, bitte ich um Verständnis, dass sie nicht beliebig oft durchgeführt werden kann. Vielleicht ist Ihr Rentenversicherungsträger jedoch bereit, Ihnen eine Berechnung mit dem derzeitigen Verdienst und vergleichsweise mit einem reduzierten Verdienst durchzuführen. Dann haben Sie eine recht solide Planungsgrundlage.

5 Antworten

Frauam 06.09.2016 | 13:53
Das Geburtsjahr im obigen ist 1958 - neunzehnhunderachtundfünfzig. Der PC hats immer falsch angezeigt!? Ist ja wichtig!
Frau Starkam 06.09.2016 | 17:15
Vielen Dank für die schnellen und sachbezogenen Antworten. Dadurch weiß ich schon wieder ein Stück weit mehr in unserer speziellen Situation. Ich hatte eben die letzten Jahre zweimal schriftlich eine Rentenauskunft beantragt, aber keinerlei Berechnungen wie früher erhalten. Früher fiel mir nur mal auf, dass die evtl "Rente bei voller EM" höher angegeben wurde als die "Altersrente"bis dahin. Nun erhielt ich immer nur (angefragte) Bescheide mit mir unverständlichen Texten: "... kann derzeit nicht berechnet werden. § 77 Abs 3 Entgeltpunkte, Zugangsfaktor,....Liegen Altersrente niedrigere Punkte als bezogene Rente, mindestens die bisherigen Entgeltpunkte.....usw" Bei meinem Mann ist es unsicher, ob er es überhaupt bis 63 Jahre schafft, weiterzuarbeiten (eine Erhöhung des GdB wegen weiterer Beschwerden wurde abgelehnt). Da aber hoffentlich die Teil-Erw.unf.rente gezahlt wird bis zum Übergang zur Altersrente, hätten wir wenigstens ein geringes Einkommen und wären doch auch über diese krankenversichert? Dann wäre zu entscheiden, ob er mit 63J mit Abschlägen Altersrente beantragt oder nur von der EMrente lebt (netto 550 Eur plus betriebl ca 300 Eur) bis 66,5 Jahre und dann ohne Abschläge Altersrente beantragt. Ich hoffe, diese Berechnungen könnte ich vor/in einem Beratungsgespräch vergleichen.
senf-dazuam 06.09.2016 | 14:55
Hallo Frau Stark! Die Foren-Software macht aus jedem "8 )" ganz schnell ein 8), wenn man das Leerzeichen weglässt ... Aber nun zur Rente. Wenn es beim GdB 30 bleibt, ist frühestens mit 63 eine Altersrente möglich. Erhalten Sie auch jährlich die Renteninformation? Darin findet sich ein hochgerechneter Wert für die Regelaltersrente. Durch einen vorzeitigen Rentenbezug wird dieser Wert sinken, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit (und damit des Gehalts) wird er noch ein wenig absinken. Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der DRV mal eine frühestmögliche Altersrente berechnen. Vermutlich bringt die Teilzeit-Beschäftigung für die Rente nicht viel, in der Erwerbsminderungsrente ist dieser Zeitraum schon mit einem Durchschnittswert des Versicherungslebens bewertet worden. Wahrscheinlich sind die Entgeltpunkte aus der Teilzeit nicht größer als jener Wert. Auch die EM-Rente ist bereits mit Abschlägen versehen, ebenso werden die vorzeitigen Altersrenten (mit oder ohne Schwerbehinderteneigenschaft) einen Abschlag von 10,8% haben. Allerdings hat die Altersrente einen größeren Rentenartfaktor als die teilweise EM-Rente. Somit liegt der Betrag dann doch vermutlich deutlich über dem bisherigen. Genaues kann aber nur eine Probeberechnung z.B. bei einer Beratungsstelle ergeben.
W*lfgangam 06.09.2016 | 19:00
Frau Stark schrieb

Vielen Dank für die schnellen und sachbezogenen Antworten. Dadurch weiß ich schon wieder ein Stück weit mehr in unserer speziellen Situation.

Ich hatte eben die letzten Jahre zweimal schriftlich eine Rentenauskunft beantragt, aber keinerlei Berechnungen wie früher erhalten. Früher fiel mir nur mal auf, dass die evtl "Rente bei voller EM" höher angegeben wurde als die "Altersrente"bis dahin.

Nun erhielt ich immer nur (angefragte) Bescheide mit mir unverständlichen Texten: "... kann derzeit nicht berechnet werden. § 77 Abs 3 Entgeltpunkte, Zugangsfaktor,....Liegen Altersrente niedrigere Punkte als bezogene Rente, mindestens die bisherigen Entgeltpunkte.....usw"

Bei meinem Mann ist es unsicher, ob er es überhaupt bis 63 Jahre schafft, weiterzuarbeiten (eine Erhöhung des GdB wegen weiterer Beschwerden wurde abgelehnt). Da aber hoffentlich die Teil-Erw.unf.rente gezahlt wird bis zum Übergang zur Altersrente, hätten wir wenigstens ein geringes Einkommen und wären doch auch über diese krankenversichert? Dann wäre zu entscheiden, ob er mit 63J mit Abschlägen Altersrente beantragt oder nur von der EMrente lebt (netto 550 Eur plus betriebl ca 300 Eur) bis 66,5 Jahre und dann ohne Abschläge Altersrente beantragt. Ich hoffe, diese Berechnungen könnte ich vor/in einem Beratungsgespräch vergleichen.

Hallo Frau Stark, das wäre rechnerisch/finanziell keine gute Entscheidung, wo es ihm mit der Arbeit immer schwer fällt. Lieber eine Altersrente mit Abschlag sofort, als Jahre drauf zu warten und nur weiterhin die Teil-EM-Rente. Mit dem Mehrbetrag ohne Abschlag für die 2. 'halbe' Rente holt er die gekürzte nicht erhaltene Altersrente grob erst in 25 Jahren wieder rein. Und, wenn die volle Betriebsrente anhängig ist von der Zahlung einer vollen Rente (VBL, KZVK? ...zahlen bei Teil-EM auch nur (weiterhin) Teil-Betriebsrente!), könnte die auch erst dann einsetzten - natürlich hätte die vorher auch einen Abschlag, bei Verzicht verzichtet er daher auf noch mehr Einkommen, als schon mit 63 möglich wäre. Daneben kann er dann bequem noch einen Minijob bis 450 EUR ausüben und steht sich damit vielleicht sogar finanziell am besten. Gruß w.
Frauam 07.09.2016 | 13:24
Ja, danke für den Hinweis. Da ich ja noch keine Summen habe dachte ich, möglichst alles dranzusetzen, Altersrente ohne Abschläge zu kriegen, weil das dann "für immer" ist und keine Änderung mehr möglich. Aber wenn es dann finanziell soviel Unterschied macht bis dahin.....
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