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Experten-Antwort

Teilweise Erwerrbsminderungsrente in Ausland beziehen

von Aihamndulah05.09.2019 | 20:18
216 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenforum wenn ich eine unbefristete Teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme und in Ausland lebe, wird die Rente dorthin auch überwiesenzu 100 % wenn dort ein Konto auf meinem Namen vorhanden ist ? Ich bin deutscher Staatsbürger und und zahle seit 38 Jahren in Rentensystem ein. Ich bin weiterhin ind Deutschland gemeldet. Da von der Teilweise EMRe auch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden, gehe ich davon aus dass ich in Deutschland weiter krankenversichert bin. Dasss ich zusätlich eine Auslandkrankenversicherung abschließen muss ist klar. Konkret handelt es sich um Ägypten (nicht EU Land), wo es kein Sozialversicherungsabkommen gibt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Aihamndulah,

Sie müssen mindestens 6 bis 8 Wochen, bevor Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen, der Deutschen Rentenversicherung Ihre neue Anschrift und die neue Bankverbindung mitteilen, damit die Leistungen auch ins Ausland überwiesen werden können. Es spielt keine Rolle, ob das Land, wohin Sie umziehen möchten, mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat oder nicht.

Ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin pflichtversichert sind, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse sagen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse ab.

Sollten Sie in Deutschland nicht mehr krankenversichert sein, dann wird Ihnen die Rente brutto, ohne Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung, ins Ausland überwiesen.

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7 Antworten

Rüdigeram 05.09.2019 | 20:39
Ja. Solange es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt. Muss nicht sein, geht auch ohne in Deutschland gemeldet zu sein. Nein, sie sind in Deutschland nicht mehr versichert und bekommen die Rente Brutto ausbezahlt, da kein EU Land. Sie müssen sich selbst in Ägypten versichern.
Aihamndulaham 05.09.2019 | 22:33
Hallo Expertenforum wenn ich eine unbefristete Teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme und in Ausland lebe, wird die Rente dorthin auch überwiesenzu 100 % wenn dort ein Konto auf meinem Namen vorhanden ist ?
Ja. Solange es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt. Muss nicht sein, geht auch ohne in Deutschland gemeldet zu sein. Nein, sie sind in Deutschland nicht mehr versichert und bekommen die Rente Brutto ausbezahlt, da kein EU Land. Sie müssen sich selbst in Ägypten versichern.
Sind sie sich das ganz sicher ??? Wie gesagt, bleibt Deutschland der Hauptwohnsitz, die Deutsche KV kann ich auf keinen Fall aufgeben
Juppam 05.09.2019 | 22:50
Für die Beibehaltung der deutschen Sozialversicherung müssen Sie sich mindestens an 183 Tagen im Jahr an ihrem deutschen Wohnsitz aufhalten.
Aihamdulaam 06.09.2019 | 09:05
Hallo Jupp das wundert mich, ich kenne einige Deutsche Rentner, die dort dauerhaft wohnen und weiter in Deutschland krankenversichert sind... Wo kann ich das mit dem 183 Tagen nachlesen, gibt es dazu ein Gesetz???
DRVam 06.09.2019 | 13:03
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****am 06.09.2019 | 20:09
Für die Beibehaltung der deutschen Sozialversicherung müssen Sie sich mindestens an 183 Tagen im Jahr an ihrem deutschen Wohnsitz aufhalten.
Hallo Jupp das wundert mich, ich kenne einige Deutsche Rentner, die dort dauerhaft wohnen und weiter in Deutschland krankenversichert sind... Wo kann ich das mit dem 183 Tagen nachlesen, gibt es dazu ein Gesetz???
Hallo Aihamndulah wenn du hier in D deinen Hauptwohnsitz beibehältst und im Ausland nur einen Zweitwohnsitz anmeldest solltest du auch nach über 6 Monaten Aufenthalt keine Probleme bekommen mit der KV oder Steuer, hast du aber in D nur eine Meldeadresse (Scheinadresse) als Untermieter und meldest dich im Ausland mit einen Hauptwohnsitz an oder besitzt dort sogar eine Wohnung oder ein Haus und deine Frau und Kinder leben und arbeiten auch dort, kann auch schon sofort nach dem Umzug der Wohnsitz im Ausland als "gewöhnlicher Aufenthalt" gelten, weil dann dort dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist, auch wenn du öfter besuchsweise wieder nach D kommst. Google selbst mal unter "Gewöhnlicher Aufenthalt" und "Lebensmittelpunkt", die Definition dazu im Steuerrecht und SV-Recht § 30 SGB 1 sind ähnlich. Die Rentner, die du kennst und noch in D krankenversichert sind, halten entweder diese Regeln ein oder haben ihre KK nicht über den Verzug ins Ausland informiert. Noch einen schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
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