Hallo Igor,
wie Ihnen "DRV" schon mitgeteilt hat, können Sie die Bruttohöhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grob errechnen, indem Sie den Betrag der Rente wegen Erwerbsminderung aus der letzten Renteninformation halbieren. Hinzu kommt dann das Bruttoarbeitsentgelt aus der Teilzeitbeschäftigung.
Zu beachten ist allerdings, dass das Arbeitsentgelt ggf. zu einer Minderung der Rene wegen teilweiser Erwerbsminderung führen kann, da es als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist, wenn es höher als 35.647,50 € ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung