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Experten-Antwort

Teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Fragestellerin09.09.2015 | 14:51
979 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich beabsichtige die teilweiser Erwerbsminderungsrente zu beantragen und dann etwa 25-29 Std. in der Woche weiterzuarbeiten solange es mein Gesundheitszustand zulässt. Meine Hinzuverdienstgrenze ist mir bekannt (lt. Rentenauskunft). Wie wirken sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge ab Gewährung der teilweiser EM-Rente aus? Dieser errechnete Rentenanspruch kommt dann auf meine EM-Rente drauf? Z. B.: EM - Rente 1.000 € erworbener Rentenanspruch nach Gewährung EM 350 € neue Regelaltersrente 1.350 € Ist das so richtig? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.09.2015 | 08:48

Hallo Fragestellerin,

tritt im Rahmen ein paralleler Altersrentenanspruch zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hinzu, ist die Summe aller Entgeltpunkte zur Ermittlung der für den Altersrentenanspruch maßgebenden persönlichen Entgeltpunkte neu zu bestimmen. Hierbei sind während des Bezuges der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch Hinzuverdienste erworbene Entgeltpunkte mit zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die ursprünglich gewährte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zum einen Abschläge, wie bereits von „Die Farbe Schwarz“ erwähnt enthalten kann, ferner dass in die Rente bereits Zurechnungszeiten anhand eines Durchschnitts aus der in der Vergangenheit erworbenen Rentenansprüche bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr integriert werden. Durch die Beschäftigung neben der Rentenbezugszeit (nach dem Leistungsfall erworbenen Entgeltpunkte) kann sich die Altersrente grundsätzlich erhöhen.

Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie eine Berechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als auch eine Berechnung der Altersrente unter Berücksichtigung der Beschäftigung neben der EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente veranlassen.

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 09.09.2015 | 15:09
Grundsätzlich stimmt der Gedanke. Beachten Sie, dass bei einer EM-Rente ein Abschlag von bis zu 10,8% von der Rente abgezogen wird. Bei teilweiser EM-Rente bleiben die Hälfte der für die EM-Rente hinzugezogenen Entgeltpunkte mit diesem Abschlag bestehen. Beispiel: 30 Entgeltpunkte für die Berechnung der teilw. EM-Rente. Während der Zahlung der teilw. EM-Rente gelten die max. 10,8% Abschlag auf die vollen 30 Punkte. Wird im Anschluss eine Regelaltersrente bezogen, bleiben bei 15 Punkten die 10,8% Abschlag bestehen. Alle weiteren Punkte sind dann ohne Abschlag, auch die nach Beginn der teilw. EM-Rente aus Ihrer geplanten Teilzeitbeschäftigung.
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