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Experten-Antwort

Teilwerbsminderungsrente

von Anne18.01.2024 | 17:55
128 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach dem ich drei Jahre krank zu Hause war, wurde mir nun eine Teilerwerbsminderung zugesagt. Hierfür muss ich Teilzeit arbeiten mindestens drei Stunden täglich. Befinde mich zurzeit in der Wiedereingliederung doch selbst das schaffe ich nicht. Ich kann kein Krankengeld, Arbeitslosengeld beantragen da ich seit drei Jahren krank bin. Bezüglich des Bürgergeldes erhalte ich nichts weil ich mit meinem Partner zusammen lebe und dass Amt davon überzeugt ist das ich von ihm finanziert werden soll. Was passiert wenn ich die Wiedereingliederung nicht schaffe, mir fehlt es sehr schwer da es mir immer schlechter geht. Erhalte ich Geld von der Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

leider ist aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich, ob Sie bereits einen Bescheid über eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente erhalten haben. In diesem Fall wäre fraglich, ob Ihnen 1. eine teilweise EM-Rente zugesprochen wurde, da Ihr Leistungsvermögen bei 3 bis unter 6 Stunden liegt und Sie einen Teilzeitarbeitsplatz inne haben oder weil Sie 2. wegen Berufsunfähigkeit teilweise erwerbsgemindert sind. Die jeweiligen Alternativen haben unterschiedliche Konsequenzen:

Bei 1. würden Sie bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine befristete volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt bekommen. Bei 2. bleibe es auch bei Verlust des Arbeitsplatzes bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.

 

Über evtl. Ansprüche auf Bürgergeld kann ich Ihnen als Experte der Rentenversicherung leider keine Auskünfte geben. hierzu müssen Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sozialhilfeträger wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Königam 18.01.2024 | 18:04
Dann erhalten Sie nur Ihre Teilerwerbsminderungsrente. Sie können auch Widerspruch gegen den Bescheid über die Teilerwerbsminderungsrente einreichen, ob das allerdings zu einer vollen Erwerbsminderungsrente führt, scheint zumindest fraglich. Ob eine Umschulung in Betracht kommt, kann hier nicht bewertet werden.
am 18.01.2024 | 20:06
Bei einer teilweisen EM-Rente sind Sie natürlich in keiner Weise verpflichtet, mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten. Sie erhalten diese halbe EM-Rente auch, wenn Sie überhaupt nicht arbeiten! Auch kann es sein, dass Sie trotzdem eine volle, sogenannte Arbeitsmarktrente bekommen, wenn der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Die Sozialverbände VdK oder SoVD helfen hier weiter mit Beratung.
Quatscham 18.01.2024 | 23:51
Das ist Unsinn. Es gibt sehr, sehr viele Menschen, die eine Arbeitsmarktrente beziehen.
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