Hallo Anne,
leider ist aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich, ob Sie bereits einen Bescheid über eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente erhalten haben. In diesem Fall wäre fraglich, ob Ihnen 1. eine teilweise EM-Rente zugesprochen wurde, da Ihr Leistungsvermögen bei 3 bis unter 6 Stunden liegt und Sie einen Teilzeitarbeitsplatz inne haben oder weil Sie 2. wegen Berufsunfähigkeit teilweise erwerbsgemindert sind. Die jeweiligen Alternativen haben unterschiedliche Konsequenzen:
Bei 1. würden Sie bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine befristete volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt bekommen. Bei 2. bleibe es auch bei Verlust des Arbeitsplatzes bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Über evtl. Ansprüche auf Bürgergeld kann ich Ihnen als Experte der Rentenversicherung leider keine Auskünfte geben. hierzu müssen Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sozialhilfeträger wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung