Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

teilw.eu-rente,teilw.alg od.krankengeld

von wissenwill18.06.2007 | 14:10
1584 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
habe bereits am 31.5. eine frage gestellt, jedoch sind die Antworten für mich unverständlich. Ich bekomme Krankengeld und man sagte mir, wenn die EU-Rente bewilligt wird (1/2), bekommt man die andere Hälfte von der KK dazu, so lange man krankgeschrieben ist.Dass die Rente ruht, so lange man Krankengeld od.ALG bezieht, verstehe ich nicht. Bitte nochmals ausführlich erläutern. Habs einfach nicht kapiert. Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, wissenwill,

der Beitrag des Experten vom 31.05.2007 ist wie folgt zu ergänzen:

Das Krankengeld ist dann nach § 96a Sozialgesetzbuch VI auf die teilweise EM-Rente anzurechnen, wenn das Krankengeld auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist.

Begann die Krankengeldzahlung bereits vor Rentenbeginn und dauerte über den Rentenbeginn fort, ist § 96a SGB VI nicht anzuwenden, d.h. bei teilweiser EM-Rente zahlt die KK den sogenannten "Spitzbetrag" (= Differenz Krankengeld - Rente) weiter.

Beim Zusammentreffen mit Arbeitslosengeld gilt:

§ 96a SGB VI - das Arbeitslosengeld wird auf die teilweise EM-Rente angerechnet.

Für die Feststellung des Hinzuverdienstes kommt es nicht auf die Höhe der Sozialleistung (also des Alo-Geldes), sondern auf das der Leistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen an.

Arbeitslosengeld II wird nicht angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dies wäre von der zuständigen Krankenkasse abzuklären - nicht in einem anonymen Online Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.

Soweit Sie ergänzende Fragen in dieser Angelegenheit haben, ist ein Gespräch bei einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu empfehlen.

MfG

1 Antworten

wisselwillam 19.06.2007 | 16:56
und wie lange zahlt die KK weiter??
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026