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Experten-Antwort

Teilzahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Seelord27.06.2021 | 20:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Vorsorgeexperten, ich bin leider nicht gut im Thema und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Nehmen wir mal der Einfachheit halber an, ich bin Jahrgang 1965 und müsste mit 67 Jahren in die normale Rente gehen. Jetzt würde ich mit 62,5 Jahren die 35 Jahre für einen vorzeitigen Rentenbeginn mit den 14,4% Abzug erreichen. Nach meinem Verständnis kann ich dann mit 62,5 Jahren entsprechende Anträge bei der DRV zum Ausgleich der Rentenminderung stellen. Nehmen wir an, ich bekomme mit 62,8 Jahren die Auskunft, dass ich 8 Rentenpunkte für sagen wir 64.000 € zum Ausgleich der Minderung erwerben könnte (alles nur fiktive Zahlen). Meine Frage zielt nun aber darauf ab, wie das konkret funktioniert mit der Einzahlung der Ausgleichsbeträge. 1) kann ich z.B. den Betrag von 64.000 € auf vier Jahre fix aufteilen und das bereits vor der ersten Zahlung festlegen ? 2) muss ich für jedes Jahr einen Einzelantrag stellen, bei dem dann aufgrund evtl. weiterer erarbeiteter Entgeltpunkte, anderer BMG und/oder Entgeltpunktewerte jeweils andere max. Ausgleichsbeträge errechnet werden ? 3) würde ich bspw. ab 63 Jahren ALG1 für 2 Jahre beziehen, würde das ja vermutlich meine individuellen Ausgleichsbeträge senken oder umgeht man das nur mit einer Einmalzahlung über 64.000 € bevor man 63 Jahre alt wird. Im Kern geht es ja um die Frage, ob der Ausgleichsbetrag einmalig festgestellt wird und verteilt werden kann oder eben jeweils dem Fortgang des Versicherungsverlaufs angepasst wird. Ich bedanke mich herzlich bereits im Voraus für qualifizierte Rückmeldungen. Der Seelord

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2021 | 16:27

Hallo Seelord,

Sonderzahlungen sind bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.

Grundsätzlich sind mehrere Teilzahlungen möglich.

Ein jeweils neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Vor der letzten Rate empfiehlt es sich jedoch, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachzufragen, wieviel für den kompletten Ausgleich noch fehlt.

Für eine individuelle (telefonische) Beratung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

4 Antworten

Siehe hieram 27.06.2021 | 21:04
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Grundsätzlich ist dies auch in Teilzahlungen möglich. Mehr Informationen und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suc…
Konteradmiralam 27.06.2021 | 21:21
Seelordam 28.06.2021 | 19:37
Liebe Experten, ich möchte mich zunächst für die wertvollen Antworten bedanken, die ich bislang nur überflogen habe. Für mich ergeben sich zwei Folgefragen: 1) Das Antragsalter liegt bei > 50 Jahren; ich hatte es so verstanden, dass gleichzeitig auch die 35 Jahre Versicherungszeit erfüllt sein müssen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen oder ist die freiwillige Ausgleichszahlung unabhängig vom Erreichen der 35 Versicherungsjahre ? 2) Verstanden habe ich nun, dass ich den Antrag nur 1 x stellen muss und dann auch Teilzahlungen vereinbaren kann, z.B. 4 Jahre lang 25% des Ausgleichbetrages. Habe ich das richtig verstanden, dass in dem Fall, falls ich über Beiträge/Entgeltersatzleistungen Entgeltpunkte erwerbe, der Ausgleichsbetrag entsprechend gesenkt wird und ich entweder eine Rückzahlung erhalte oder vorsorglich bei der DRV nachfrage, wieviel ich noch ausgleichen darf ? Werde mich aber selbst noch einlesen. Danke für Ihre Geduld und Ausdauer bei der Beantwortung meiner Nachfragen -:) Der Seelord
Siehe hieram 28.06.2021 | 19:50
Zitat von Seelord anzeigen
Bei Antragsstellung müssen die 35 Jahre noch nicht erreicht sein. Eine Rückzahlung der freiwilligen Ausgleichszahlungen erfolgt nicht. Sie erhalten aber nach jeder Teilzahlung eine Bestätigung über die geleistete Zahlung, aus der der jeweils mögliche/nötige Restbetrag auch hervorgeht. Hier werden dann auch andere Beiträge/Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, aber auch die in den Jahren durch Rentenanpassung gestiegenen 'Ausgleichswerte'. Wie Sie Ihre Teilzahlungen am Besten aufteilen, sollten Sie außerdem auch noch mit einem Steuerberater besprechen, da diese sich steuermindernd auswirken (können).
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