Hallo Seelord,
Sonderzahlungen sind bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.
Grundsätzlich sind mehrere Teilzahlungen möglich.
Ein jeweils neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Vor der letzten Rate empfiehlt es sich jedoch, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachzufragen, wieviel für den kompletten Ausgleich noch fehlt.
Für eine individuelle (telefonische) Beratung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.