Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Seelord,
Sonderzahlungen sind bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.
Grundsätzlich sind mehrere Teilzahlungen möglich.
Ein jeweils neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Vor der letzten Rate empfiehlt es sich jedoch, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachzufragen, wieviel für den kompletten Ausgleich noch fehlt.
Für eine individuelle (telefonische) Beratung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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