Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gemäß TvÖD

von Fabian11.06.2026 | 09:52
171 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich habe seit einigen Jahren seit der Geburt meines ältesten Kindes Teilzeit bei meinem kommunalen Arbeitgeber. Ich habe jetzt gehört, dass hier die Anmeldung der Teilzeit über das BEEG oder über TvÖD unterschiedliche Auswirkungen auf meine Rentenpunkte haben. Kann mir jemand helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fabian,

 

Für Ihre Rentenansprüche macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Ihre Teilzeit bei einem kommunalen Arbeitgeber als Teilzeit nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz oder nach TVöD/TV-L geführt wird. Maßgeblich für die Rentenpunkte sind die tatsächlich gemeldeten beitragspflichtigen Entgelte aus Ihrer Teilzeit und die Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten. Während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes erhalten Sie Kindererziehungszeiten, zusätzlich können Teilzeitentgelte bei gleichzeitiger Kindererziehung bis zum 10.Lebensjahr rentensteigernd aufgewertet werden.

 

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen auch, Ihren Versicherungsverlauf zu prüfen und gegebenenfalls Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung feststellen zu lassen. Sie können dies auch im Rahmen einer persönlichen Beratung, die Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren können, vornehmen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fabianam 11.06.2026 | 10:51
ich ergänze mal TvöD um Teilzeit- und Befristungsgesetz. Also Fall a: BEEG, Fall b: TzBfG / TvöD
Mondkindam 11.06.2026 | 11:53
In Ihr Versicherungskonto wird nur der Zeitraum Ihrer Beschäftigung und Ihr Entgelt gemeldet (s. jährliche DÜVO-Meldung die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten). Es interessiert daher keinen wieso Sie teilzeitbeschäftigt sind. Auswirkungen hätte es nur, wenn die Art der Teilzeit Auswirkung auf Ihr Entgelt hätte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026