Wenn Sie Ihre Arbeit um 20% reduzieren, wird auch der Lohn und demzufolge der gezahlte Beitrag um 20% geringer ausfallen (es sei denn Sie verdienen weit jenseits der Beitragsbemessungsgrenze).
Schauen Sie in Ihre jährliche Renteninformation, darin sehen Sie um wieviel sich die Altersrente von Jahr zu Jahr beim bisherigen Lohn erhöht hat.
Künftig fällt die Erhöhung 20% geringer aus.
Bsp: bringt bisher ein Jahr 25 € Zuwachs, sind es künftig nur noch ca. 20 €.
Ja, das ist im Grundsatz so.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2009 bei 64800 €.
Wenn Sie also künftig statt 100 000 € nur noch 80 000 € verdienen, liegt der Betrag immer noch über der BBGr und das hat somit keinen Einfluß auf die Rente.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.