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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Während der Kindererziehungszeit werden Ihnen rentenrechtl. Zeiten für 3 Jahre angerechnet.
Während der Ausübung Ihres Minijobs sind Sie versicherungsfrei, Der Arbeitgeber zahlt jedoch pauschale Sozialabgaben u. Steuern. Sie können jedoch auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten, um vollwertige Leistungsansprüche zu erwerben. Dies müssen Sie gegenüber Ihren Arbeitgeber dann schriftlich erklären. Dieses Verfahren wird "Aufstocken" genannt. Zur weiteren Aufklärung hierüber sollten Sie einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherugnsträger vereinbaren. Ggf hilft Ihnen die Info-Broschüre der DRV "Minijobs-Midijobs" auch schon weiter.
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