Hallo Aihnoa,
die Möglichkeit eine entsprechende Rentenauskunft zu erhalten, besteht im Rahmen einer Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. Hierzu müssen sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Berechnung einer hypothetischen Rentenhöhe einer Altersrente OHNE Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme besteht nicht.
Hier kommt es also auf Ihren Rentenversicherungsträger an.
Beantragen Sie dort unter Angabe der Versicherungsnummer eine hypothetische Rentenauskunft. Sofern Sie das nicht altmodisch mit Papier machen möchten, entnehmen Sie den Zugangsweg der jeweiligen Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung