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Teilzeitarbeitsmarkt

von Michael09.02.2007 | 15:42
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6 Antworten

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Ich habe diesen Monat meinen Rentenbescheid hinsichtlich "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" erhalten. In diesem Bescheid steht :zur Zeit prüfen wir noch ,ob ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes besteht. Nach Abschluss der Prüfung erhalten sie einen weiteren Bescheid.--- In einen Telefonat mit der Rentenversicherung wurde mir mitgeteilt das man der Bundesanstalt für Arbeit eine Frist bis zum 1.Dezember gesetzt hat. Meine Frage : muß ich wirklich fast 1 Jahr auf diesen Bescheid warten :: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten früher an meine "volle" Rente zu kommen ?? Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1) Die Frist von einem Jahr wird deshalb gesetzt, um beim hier wohl festgestellten Restleistungsvermögen (drei bis unter sechs Stunden täglich) für zumutbare Verweisungstätigkeiten zu prüfen, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie tatsächlich verschlossen ist.

Wenn Ihnen nämlich weder der zuständige Rentenversicherungsträger, noch die Agentur für Arbeit innerhalb eines Jahres einen für Sie objektiv und subjektiv zumutbare Verweisungstätigkeit anbieten können, gilt dann der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen - mit der Folge, dass Ihnen dann Anspruch auf Rente wegen voller EM auf Zeit zusteht.

2) Ohne diese Prüfung stünde Ihnen u.a. nur dann Anspruch auf Rente wegen voller EM zu, wenn sich entweder Ihr Restleistungsvermögen für Verweisungstätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes auf unter drei Stunden täglich verschlechtert oder - u.a. - bei dem hier wohl festgestellten Restleistungsvermögen (drei bis unter sechs Stunden täglich) eine sogen. Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt und der RV Träger bereits im ersten Bewilligungsbescheid die dann erforderliche (ihnen auch zumutbare) Verweisungstätigkeit nicht benennen kann (weil es diese nicht gibt).

Dies kommt in der Praxis aber selten vor und kann online auch nicht abschließend geklärt werden.

Hoffe, dies beantwortet die Fage.Im Übrigen sind solche Angelegenheiten nicht verbindlich in einem Online Forum abzuklären.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ob "das" ggf. früher erfolgt, kann Ihnen nur der für Sie zuständige RV Träger mitteilen, der ja auf die Einhaltung der 1 Jahresfrist pocht.

M.E. sollte aber gerade erst ein Alter von 53 Jahren kein Hinderungsgrund für die Überprüpfung der Annahme des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes sein.

Wie gesagt, kann darüber letztlich aber nur der für Sie zuständige RV Träger entscheiden - nicht dieses Online Forum, das zudem weder die Akten noch das Gutachten kennt.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

So ist es, zumal hatte ich Ihnen ja bereits - in aller Ausführlichkeit - die Hintergründe für diese Vorgehensweise mitgeteilt.

MfG

3 Antworten

Michaelam 09.02.2007 | 16:07
Ich bin jetzt 53 Jahre alt , nach Ablauf dieses einen Jahres Wartefrist bin ich 54 Jahre alt. Irgendwie erscheint mir diese einjährige Wartefrist in meinem Alter unlogisch. Bekomme ich tatsächlich erst nach Ablauf eines Jahres einen Bescheid oder kann das ggf. früher erfolgen ??
Dieter53am 10.02.2007 | 06:44
Was ist die gesetzliche grundlage für diese Frist von einem Jahr? Für mich ist das reine Schikane. Kann man gegen diese Fristsetzung vorgehen?
Antoniusam 10.02.2007 | 14:32
Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt nach regelmässiger Rechtssprechung erst dann als verschlossen, wenn dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann. Dagegen vorgehen zu wollen, wäre völlig aussichtslos ! Wie sollte man denn, Ihrer Meinung nach, sonst feststellen, ob der Teilzeitarbeitsmarkt auch tatsächlich verschlossen ist ? Innerhalb von 2 - 3 Monaten, wird man das wohl kaum verlässlich feststellen können.
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