Dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Da bei der Entscheidung über die Arbeitsmarktrente immer auch Ermessen ausgeübt wird, kann nur schwer eine pauschale Antwort auf die von „Siegried Maier“ gestellt Frage gegeben werden.
In der Tat kann man aber allgemein sagen, dass ebenso das Alter des Versicherten, eine Rolle spielen wird, als auch bei jüngeren Versicherten die Fragen, ob dieser bereits ein Jahr oder länger arbeitslos ist oder ob besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder sonstige Umstände vorliegen, die die Einschätzung ausnahmsweise rechtfertigen können, dass ein dem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz innerhalb eines Jahres nicht vermittelt werden kann.
Bei entsprechenden Informationen durch die Agentur für Arbeit kann es sein, dass auch schon vor Ablauf eines Jahres, abzusehen ist, dass ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vermittelt werden kann, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung also auch schon früher geleistet wird.