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Experten-Antwort

Teilzeitarbeitsmarktprüfung

von Siegfried Maier24.07.2011 | 12:18
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7 Antworten

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bekomme die halbe Erwerbsminderungsrente die Deutsche Rentenversicherung prüft im Moment den Teilzeitarbeitsmarkt bekommt man bei einer möglichkeit der teilzeitvermittlung nur die information das es stellen gibt oder wird man direkt auf eine Stelle verwiesen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Da bei der Entscheidung über die Arbeitsmarktrente immer auch Ermessen ausgeübt wird, kann nur schwer eine pauschale Antwort auf die von „Siegried Maier“ gestellt Frage gegeben werden.

In der Tat kann man aber allgemein sagen, dass ebenso das Alter des Versicherten, eine Rolle spielen wird, als auch bei jüngeren Versicherten die Fragen, ob dieser bereits ein Jahr oder länger arbeitslos ist oder ob besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder sonstige Umstände vorliegen, die die Einschätzung ausnahmsweise rechtfertigen können, dass ein dem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz innerhalb eines Jahres nicht vermittelt werden kann.

Bei entsprechenden Informationen durch die Agentur für Arbeit kann es sein, dass auch schon vor Ablauf eines Jahres, abzusehen ist, dass ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vermittelt werden kann, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung also auch schon früher geleistet wird.

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6 Antworten

Annaam 24.07.2011 | 13:23
das würde mich auch sehr ineressieren. Anna
Wilhelmam 24.07.2011 | 13:56
Sollte die Prüfung ergeben, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt, hätten Sie Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente. Einen Zwang zur Arbeitsaufnahme gibt es nicht!
Siegfried Maieram 24.07.2011 | 13:40
meine Information ist die das man wohl auch mit der halben Rente leben kann mann nuss nicht teilzeit arbeiten es könnte ja sein das man sicht gesundhetlich wirklich nicht in der Lage sieht zu arbeiten und man beim rentenbescheid keinen wiederspruch eingelegt hat
Siegfried Maieram 24.07.2011 | 14:10
wie kann man sich diese prüfung vorstellen ist dieser arbeitsmarkt meist verschlossen bei menschen mit behinderung oder wie ist das in der praxis
Wilhelmam 24.07.2011 | 14:17
Gewöhnlich gilt der Teilzeitarbeitsmarkt dann als verschlossen, wenn der Betroffene mindestens ein Jahr lang nicht in Arbeit vermittelt werden konnte. Manche Rentenversicherungsträger gehen grundsätzlich davon aus, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, andere prüfen individuell mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit.
-_-am 25.07.2011 | 01:04
Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein.
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