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Experten-Antwort

Teilzeitarbeitsmarktprüfung bei EU Rente

von Heinzi30.06.2011 | 11:24
1405 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Ich bekomme seit 2 Monate die halbe Erwerbsminderungsrente und es läuft die Teilzeitarbeitsmarktprüfung über das Arbeitsamt die Sachbearbeiterin der Rentenversicherung sagte mir das meine Akte beim Arbeitsamt sei und diese 1 Jahr Zeit hätten seit Rentenbescheid zur Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes 1.Frage bedeutet das das Arbeitsamt 1 Jahr abwartet wenn es keine Teilzeitstelle anbieten kann bis die Rentenversicherung informiert wird das der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von Volker.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Volkeram 30.06.2011 | 12:01
Die Prüfung KANN bis zu 1 Jahr dauern. Meisten geht es aber schneller. Kommt halt letztlich auf die jeweilige Agentur für Arbeit an. " Wird die Arbeitsagentur bei der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes eingeschaltet, erhalten Sie ggf. auch ein konkretes Vermittlungsangebot für eine Teilzeitbeschäftigung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts muss Ihnen innerhalb eines Jahres ab Rentenantragstellung ein konkreter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden. Ist dies nicht möglich, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt von Anfang an als verschlossen." "die Prüfung muss nicht unbedingt ein Jahr dauern. Vielleicht wird die Arbeitsagentur gar nicht erst eingeschaltet (z. B. wenn in Kürze ein Altersrentenanspruch besteht oder in Bundesländern mit einer überdurchschnittlichen hohen Arbeitslosigkeit). Auch wenn nach der Einschätzung der Arbeitsverwaltung bereits vor Ablauf der Jahresfrist eingeschätzt wird, dass mit aller Wahrscheinlichkeit kein Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann, ist von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. " " einige Rentenversicherungsträger sind dazu übergegangen, die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes individuell unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit zu prüfen. " https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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