Hallo, Sirlance,
grds. wird bei der Prüfung, ob aus medizinischer Sicht eine Erwerbsminderung vorliegt, daraus resultierend ein Anspruch auf Rente besteht, entscheidend sein, seit wann Sie erwerbsgemindert eingestuft werden (sog. Leistungsfall). Sofern es keine Änderung zu den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen bzgl. der medizinischen Voraussetzungen ergeben, wird es eher unwahrscheinlich sein, dass nun aktuell eine Rente gewährt werden würde. Ist die medizinische Situation heute neu zu bewerten (z.B. andere Diagnose), könnte dies zu einer positiven Veränderung führen. Ob dies bei Ihnen gegeben ist entscheidet der beauftragte medizinische Gutachter. Ergänzend zu den Ausführungen von „???“ teilen wir noch mit, dass bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Restleistungsvermögen über 3 Stunden bis unter 6 Stunden liegt.