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Experten-Antwort

Teilzeitjob und Erwerbsminderungsrente

von sirlance04.08.2017 | 10:52
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3 Antworten

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Meine Selbständigkeit musste ich aufgeben wegen eines privaten Unfalls. Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, da ich in der Zeit als Selbständiger nichts an Beiträgen gezahlt habe. Mittlerweile arbeite ich seit Jahren schon im selben Beruf wieder als Angestellter. Jetzt hätte ich auch wieder Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Nur habe ich wegen der Krankheit erst mal angefangen mit einem 400 Eur Job und dann aufgestockt auf eine Halbtagsstelle. Ich habe versucht voll zu arbeiten - geht aber nicht. Zwischenzeitlich haben sich noch weitere physische Probleme bei mir eingestellt. Jetzt habe ich gelesen, dass bei Teilzeitjobbern bei der Entscheidung auf 50 % Berufsunfähigkeit ebenso wie bei der Vollzeit die Stunden gerechnet werden. Wäre das in meinem Fall auch so? Ich war 6 Jahre selbstständig und 20 Jahre zuvor hab ich voll gearbeitet und auch eingezahlt. Problem wäre hier wohl, dass dann die Hälfte der geleisteten Arbeitsstunden gerechnet werden - und dass ist lächerlich. Die kann ich auf jeden Fall machen. D.h. der Antrag würde dann schon wieder abgelehnt werden? Oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sirlance,

grds. wird bei der Prüfung, ob aus medizinischer Sicht eine Erwerbsminderung vorliegt, daraus resultierend ein Anspruch auf Rente besteht, entscheidend sein, seit wann Sie erwerbsgemindert eingestuft werden (sog. Leistungsfall). Sofern es keine Änderung zu den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen bzgl. der medizinischen Voraussetzungen ergeben, wird es eher unwahrscheinlich sein, dass nun aktuell eine Rente gewährt werden würde. Ist die medizinische Situation heute neu zu bewerten (z.B. andere Diagnose), könnte dies zu einer positiven Veränderung führen. Ob dies bei Ihnen gegeben ist entscheidet der beauftragte medizinische Gutachter. Ergänzend zu den Ausführungen von „???“ teilen wir noch mit, dass bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Restleistungsvermögen über 3 Stunden bis unter 6 Stunden liegt.

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2 Antworten

Schorscham 04.08.2017 | 11:25
Der Rentenantrag würde vermutlich schon alleine deshalb abgelehnt werden, weil Ihre Erwerbsminderung schon seit längerer Zeit besteht. Brennende Häuser kann man bekanntlich nicht mehr versichern. Weder privat noch gesetzlich. MfG
???am 04.08.2017 | 11:32
"Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, da ich in der Zeit als Selbständiger nichts an Beiträgen gezahlt habe." Wenn damals auch bereits eine (volle) Erwerbsminderung festgestellt wurde, müssen Sie erst mal nachweisen, dass Sie zwischenzeitlich wieder erwerbsfähig waren. Allein die Tatsache, dass Sie arbeiten, ist da nicht ausreichend. Sollte dazu im Bescheid keine Feststellung getroffen worden sein, schaut die Sache schon besser aus. Außerdem müssen Sie unterscheiden zwischen Berufsunfähigkeit und teilweiser/voller Erwerbsminderung. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit können Sie nur bekommen, wenn Sie vor dem 02.01.61 geboren sind. Bei allen anderen EM-Renten wird Ihre Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es wird aber immer geschaut, wie viele Stunden Sie tatsächlich arbeiten können oder eben auch nicht mehr. Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung muss Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden gesunken sein. Ob Sie davor täglich 10 Stunden gearbeitet haben oder nur 2, ist für die Beurteilung der Erwerbsminderung egal.
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