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Experten-Antwort

Teilzeitkraft, Sozialabgaben trotz Halbwaisenrente?

von Michelle 06.08.2024 | 07:31
324 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich möchte gerne neben meinem Studium einen Job als Teilzeitkraft annehmen. Dieser Job unterliegt der 20 Wochenstundegrenze für Studierende. Da ich durch die Halbwaisenrente Krankenkassen versichert bin, stellt sich mir hier die Frage: ob ich Beiträge zur Krankenkasse als auch Beiträge zur Rentenversicherung leisten muss ? Oder sind diese durch meine Halbwaisenrente gedeckt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michelle,

 

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die Krankenkasse.

 

Grüße 

Expertenteam

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4 Antworten

Frage an KKam 06.08.2024 | 07:34
Das ist eigentlich eine Frage an die KK, aber die Krankenkassenbeiträge ergeben sich immer auf dem GESAMT-Einkommen, deshalb entscheidet hier auch nur die Krankenkasse und nicht die RV über die Mitgliedschaft bzw. Zahlung. Die Beiträge sind solange nicht "gedeckt" wie Sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht haben, was sie kaum mit Halbwaisenrente und Teilzeitjob erreichen werden.
Bellaam 06.08.2024 | 10:21
Die Teilzeitarbeit ist voll sozialversicherungspflichtig. Dies hat nichts mit einer Halbwaisenrente zutun.
Robam 06.08.2024 | 10:22
In der Beschäftigung sind Sie als Werkstudentin nur rentenversicherungspflichtig und entrichten Beiträge zur Rentenversicherung. In den übrigen Versicherungszweigen besteht keine Versicherungspflicht. Dies hat keinen Einfluss auf die Abführung der Krankenversicherungsbeiträge aus Ihrer Waisenrente.
Danaam 06.08.2024 | 11:17
Es kommt drauf an, ob Sie derzeit selber Beiträge von der Waisenrente zahlen oder ob Sie beitragsfrei versichert sind ? Sobald Sie nun mehr wie die Minijobgrenze hinzuverdienen wird von Ihrer Rente die Kranken und Pflegeversicherung einbehalten bzw. abgeführt. Also beitragsfrei in der Krankenversicherung geht nicht auch wenn als Werkstudent nur die Rentenversicherung abgeführt wird.
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