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Experten-Antwort

Teilzeitrente

von Ramazan 03.07.2023 | 11:36
302 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin seit September 2021 krankgeschrieben. Habe eine seltene Krankheit gehe momentan auch dreimal in der Woche je 4 Stunden in die Dialyse. Habe dieses Jahr 2023 April EM Rente beantragt. Jetzt habe ich ihm Bescheid bekommen beziehungsweise ein Anspruch auf Teilzeitam Rente. Allerdings muss ich das meinem Arbeitgeber bestätigen lassen, ob die mir eine Teilzeitstelle haben Aber ich bin verzweifelt, ob ich an den Tagen nach der Dialyse arbeiten kann. 6 Stunden unter 6 Stunden wäre es finanziell für mich nicht machbar. Ich müsste Minimum 6 Stunden arbeiten, dass ich finanziell über die Runden komme. Deswegen bin ich jetzt verzweifelt, ob ich das wieder sprechen soll und dem Arbeitgeber das gar nicht geben soll? ich würde gerne volle AM haben und 3 Stunden arbeiten. Maximal wäre für mich mental und körperlich auch machbar. was soll ich jetzt tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2023 | 12:01

Hallo Ramazan,

 

teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Ihren Lebensunterhalt sichern. 

 

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie auch erhalten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben (sog. Arbeitsmarktrente). 

 

Laut Ihren Angaben können Sie noch drei Stunden täglich arbeiten. Damit sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung läge nur dann vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnten. Insofern sollten Sie die Arbeitgeberanfrage an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Geben Sie die Anfrage nicht an Ihren Arbeitgeber weiter, könnte es sein, dass der zuständige Rentenversicherungsträger den Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnt. 

 

Halten Sie sich für voll erwerbsgemindert, weil Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Davidam 03.07.2023 | 12:17
Wenn der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle hat und sich auch anderweitig keine findet, sollte die Arbeitsmarktrente möglich sein. Es ist fragwürdig, einen Dialyse Patienten überhaupt als irgendwie erwerbsfähig einzustufen. Der steht für eine 5-Tage-Woche überhaupt nicht zur Verfügung!
Ramazan am 03.07.2023 | 13:20
Experte/in schrieb

Hallo Ramazan,

 

teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Ihren Lebensunterhalt sichern. 

 

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie auch erhalten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben (sog. Arbeitsmarktrente). 

 

Laut Ihren Angaben können Sie noch drei Stunden täglich arbeiten. Damit sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung läge nur dann vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnten. Insofern sollten Sie die Arbeitgeberanfrage an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Geben Sie die Anfrage nicht an Ihren Arbeitgeber weiter, könnte es sein, dass der zuständige Rentenversicherungsträger den Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnt. 

 

Halten Sie sich für voll erwerbsgemindert, weil Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Meines Wissens darf ich ja als voller EM Rente maximal 3 Stunden arbeiten und das würde ich packen. So schätze ich mich momentan ein. Die Sache ist bloß wenn ich jetzt die 6 Stunden akzeptiere und meine Arbeitgeber mir die Stelle dann zur Verfügung stellen und ich dann in drei Monaten feststelle dass ich das nicht mehr schaffe müsste ich dann noch mal einen am Rentenbeantragung beantragen und wie wird es dann berechnet ? Werden die Teilzeitentgelte mit berechnet für die volle EM Rente oder wird es von meinem alten Lohn Vollzeit Lohn berechnet? Wie lange würde es dauern, wenn ich das jetzt wieder spreche und die volle EM Rente beantrage? Was ich dazu noch sagen möchte ich habe nur meine Befunde geschickt gehabt und war nicht in einem Gutachten.
Tinaam 03.07.2023 | 17:47
Ramazan schrieb

Meines Wissens darf ich ja als voller EM Rente maximal 3 Stunden arbeiten und das würde ich packen. So schätze ich mich momentan ein. Die Sache ist bloß wenn ich jetzt die 6 Stunden akzeptiere und meine Arbeitgeber mir die Stelle dann zur Verfügung stellen und ich dann in drei Monaten feststelle dass ich das nicht mehr schaffe müsste ich dann noch mal einen am Rentenbeantragung beantragen und wie wird es dann berechnet ? Werden die Teilzeitentgelte mit berechnet für die volle EM Rente oder wird es von meinem alten Lohn Vollzeit Lohn berechnet? Wie lange würde es dauern, wenn ich das jetzt wieder spreche und die volle EM Rente beantrage? Was ich dazu noch sagen möchte ich habe nur meine Befunde geschickt gehabt und war nicht in einem Gutachten.

Die volle Rente ist das Doppelte der Teilererwerbsminderungsrente. Ich hab leider auch nur Teilerwerbsminderungsrente bekommen vorige Woche, weil mein Arbeitgeber angekreuzt hat, er hätte einen Teilzeit-Arbeitsplatz, aber ich bin schon über ein Jahr mit kurzen Unterbrechungen krank und das wird auch so weitergehen auf der Teilzeitstelle. Ich werde aber keinen Widerspruch machen, sondern es erst mal weiter versuchen und stelle dann irgendwann einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Ich hatte auch auf die Arbeitsmarktrente gehofft wegen 200 krank Tagen im Jahr, aber die DRV will mir das erst zahlen, wenn ich den Job ganz aufgebe. Es würde auch reichen, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit unter 3 Stunden präsentieren würde, aber auch das geht im öffentlichen Dienst nicht. Ich darf nur auf 4 Stunden runtergehen.
Icham 06.07.2023 | 14:37
Naja, andere bekommen gar nichts obwohl körperlich und mental erheblich eingeschränkt. Es kommt immer auf die Sichtweise der DRV an. Ihre private finanzielle Situation interessiert da leider niemanden. Seien Sie froh, dass Sie überhaupt etwas bekommen
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