Hallo Ramazan,
teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Ihren Lebensunterhalt sichern.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie auch erhalten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben (sog. Arbeitsmarktrente).
Laut Ihren Angaben können Sie noch drei Stunden täglich arbeiten. Damit sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung läge nur dann vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnten. Insofern sollten Sie die Arbeitgeberanfrage an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Geben Sie die Anfrage nicht an Ihren Arbeitgeber weiter, könnte es sein, dass der zuständige Rentenversicherungsträger den Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnt.
Halten Sie sich für voll erwerbsgemindert, weil Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle hat und sich auch anderweitig keine findet, sollte die Arbeitsmarktrente möglich sein. Es ist fragwürdig, einen Dialyse Patienten überhaupt als irgendwie erwerbsfähig einzustufen. Der steht für eine 5-Tage-Woche überhaupt nicht zur Verfügung!
Hallo Ramazan,
teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Ihren Lebensunterhalt sichern.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie auch erhalten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben (sog. Arbeitsmarktrente).
Laut Ihren Angaben können Sie noch drei Stunden täglich arbeiten. Damit sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung läge nur dann vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnten. Insofern sollten Sie die Arbeitgeberanfrage an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Geben Sie die Anfrage nicht an Ihren Arbeitgeber weiter, könnte es sein, dass der zuständige Rentenversicherungsträger den Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnt.
Halten Sie sich für voll erwerbsgemindert, weil Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Meines Wissens darf ich ja als voller EM Rente maximal 3 Stunden arbeiten und das würde ich packen. So schätze ich mich momentan ein. Die Sache ist bloß wenn ich jetzt die 6 Stunden akzeptiere und meine Arbeitgeber mir die Stelle dann zur Verfügung stellen und ich dann in drei Monaten feststelle dass ich das nicht mehr schaffe müsste ich dann noch mal einen am Rentenbeantragung beantragen und wie wird es dann berechnet ? Werden die Teilzeitentgelte mit berechnet für die volle EM Rente oder wird es von meinem alten Lohn Vollzeit Lohn berechnet? Wie lange würde es dauern, wenn ich das jetzt wieder spreche und die volle EM Rente beantrage? Was ich dazu noch sagen möchte ich habe nur meine Befunde geschickt gehabt und war nicht in einem Gutachten.
Die volle Rente ist das Doppelte der Teilererwerbsminderungsrente. Ich hab leider auch nur Teilerwerbsminderungsrente bekommen vorige Woche, weil mein Arbeitgeber angekreuzt hat, er hätte einen Teilzeit-Arbeitsplatz, aber ich bin schon über ein Jahr mit kurzen Unterbrechungen krank und das wird auch so weitergehen auf der Teilzeitstelle.
Ich werde aber keinen Widerspruch machen, sondern es erst mal weiter versuchen und stelle dann irgendwann einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Ich hatte auch auf die Arbeitsmarktrente gehofft wegen 200 krank Tagen im Jahr, aber die DRV will mir das erst zahlen, wenn ich den Job ganz aufgebe. Es würde auch reichen, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit unter 3 Stunden präsentieren würde, aber auch das geht im öffentlichen Dienst nicht. Ich darf nur auf 4 Stunden runtergehen.
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