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teilzeitselbstständigkeit

von verena01.11.2008 | 11:35
926 Ansichten
2 Antworten
nächstes jahr möchte ich mich teilweise, neben meinem teilzeit angestelltendasein, als physiotherapeutin selbstständig machen. ich weiss, dass bei einem gewinn von über 400,- euro zusätzlich beiträge für die rentenversicherung anfallen. da ich momentan aber noch gar nicht weiss, was ich für einen gewinn erwirtschafte stellt sich nun für mich folgende frage: zahle ich die beiträge erst, wenn die steuererklärung vorliegt? muss ich diese tätigkeit direkt mit beginn der selbstständigkeit der rentenversicherung melden? danke für die hilfe. gruss verena

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.11.2008 | 12:59

Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

Hierin kann vorab geklärt werden, ob überhaupt Versicherungspflicht in Ihrer Beschäftigung als Physiotherapeutin eintritt.

Weiterhin ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich direkt der Rentenversicherung zu melden.

Weiterhin stimmen wir der Antwort von -.- zu.

1 Antworten

-_-am 01.11.2008 | 18:51
Sie melden sich an und geben den geschätzten Gewinn mit bis 400,- EUR an. Irgendwann bekommen Sie die Berechnung des Steuerberaters und können Ihre Angaben ggf. aktualisieren. Später legen Sie den Einkommensteuerbescheid vor und weisen den tatsächlichen Gewinn nach.
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