Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Hierin kann vorab geklärt werden, ob überhaupt Versicherungspflicht in Ihrer Beschäftigung als Physiotherapeutin eintritt.
Weiterhin ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich direkt der Rentenversicherung zu melden.
Weiterhin stimmen wir der Antwort von -.- zu.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.