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Experten-Antwort

Teilzeitstudium bei EU - Rente und Grundsicherung

von Senifor05.12.2017 | 05:07
610 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, derzeit läuft bei mir ein Rentenverfahren, was noch nicht abgeschlossen ist. Ich wohne in einer betreuten WG und werde mit Grundsicherung zusätzlich unterstützt. Jetzt kam mir die Idee ein Studium an der Fernuni Hagen zu absolvieren - Teilzeit mit 2h Arbeitsaufwand am Tag. Ich hab mich dort erkundigt, ob das geht und es hieß ja. Nun hab ich gelesen, dass man nicht studieren darf, wenn man Rente und als Aufstockung Grundsicherung bekommt. Welche Härtefallregelungen gibt es denn da ? Ich müsste dann wohl auch dem Kommunalen Sozialverband als Träger für die WG Bescheid geben ? Und der kann das gesetzlich dann ablehnen ? Ich warte auch immer noch auf den Bescheid für eine private BU. Wenn diese bewilligt werden würde, würde ich doch aus der Grundsicherung rausfallen ? Es ist alles so langwierig. Vielen Dank schon mal für Antworten. Viele Grüße Senifor

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Senifor,

es ist unschädlich, wenn Sie neben einer Rente wegen Erwerbsminderung ein Studium absolvieren.

Ihre Fragen die Grundsicherung sowie das betreute Wohnen in Ihrer WG betreffend, richten Sie bitte an die entsprechenden Leistungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Seniforam 05.12.2017 | 11:21
Hallo Experte, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich frage dann hier mal nach, wie sich das so verhält. Viele Grüße Senifor
Deutsche Rentenversicherung
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