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Teilzeittätigkkeit während Elternzeit

von Franziska Möller26.08.2010 | 12:18
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine alleinerziehende Freundin beabsichtigt, die drei Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen und während dieser Zeit 20 Stunden in der Woche - also 1/2 Stelle - tätig zu sein. Wegen des Kündigungsschutzes während der Elternzeit erscheint ihr dies besser, als eine kurze Elternzeit mit anschließender Teilzeittätigkeit in gleichem Umfang. Nun fragen wir uns, ob diesem Vorteil auch Nachteile gegenüberstehen, etwa bei den Auswirkungen auf die spätere Rente. Ich verstehe die Infos, die ich im Netz gefunden habe so, dass es für die Rente keinen Unterschied macht. Sehe ich das richtig?

2 Antworten

N B G F U Nam 26.08.2010 | 13:20
Hallo, grundsätzlich macht das ein oder andere kein Unterscheid in der Rente. Für die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes erhält der überwiegend Erziehende die sogenannte Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben und bewertet. Die Bewertung erfolgt immer additiv zu den erzielten Werten aus eigener berufl. Tätigkeit mit Beitragszahlung an die gesetzl. Rentenversicherung. Soll heißen, wenn man derzeit wengier als ca. 34.000 Euro im Jahr verdient, werden die Guschriften der Kindererziehung in vollem Umfang zugerechnet, ansonsten auf den max. Höchstwert begrenzt. Für insgesamt 10 Jahre ab der Geburt des Kindes erhält der überwiegend Erziehende eine Kinderberücksichtungszeit, die selbst für sich betrachtet nicht bewertet wird. Es können aber (nach der KEZ 4. bis 10 Lbj.) noch Zusatzpunkte erworben werden, wenn hier noch Punkte aus versicherter Beschäftigung bzw. versicherter selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Diese Zusätzlichen Punkte (i.V.m. mit dem erzielten Entgelt dürfen jährlich den Wert von 1 EP ( entspricht einem Verdienst von ca. 32.000 Euro ) nicht überschreiten, ansonsten gibt's diese Gutschrift nicht. ( § 70 Abs. 3 a SGB VI ) Rein aus dieser Perspektive ist die Überlegung mit der Aufteilung der Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit ggf. zu überdenken. Ansonsten obliegt die Verteilung der Arbeitszeit immer zw. AG und AN, und die beiden sollten sich im klaren sein, was geht und gewünscht ist. Für weitere Informationen stehen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Beate Bringeram 26.08.2010 | 17:40
Hallo Franzi, wow, finde ich toll, dass deine Freundin als alleinerziehende Mutter teilzeit arbeiten gehen will. Ich wünsche ihr, dass alles so klappt, wie sie es sich vorstellt. Überlege auch gerade, wieder arbeiten zu gehen. Meine Tochter ist jetzt 9 Monate alt. Gruß Beate
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