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Teiweise Erwerbsminderung

von Sepp25.01.2008 | 10:08
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine geringe Berufsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen.Nach Ansicht der RV könnte ich noch mind. 6 Stunden auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.Dem habe ich aber unter Beifügung ärztlicher Berichte widersprochen und hoffe nun auf Erwerbsminderungsrente. Unter welchen Voraussetzungen gilt der Arbeitsmarkt für teilerwerbsgeminderte als verschlossen, sodass die halbe Rente als volle EMR gewährt wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (NICHT in dem erlernten/ ausgeübten Beruf) gilt dieser als verschlossen, wenn der Versicherte keinen leidensgerechten - seinem Gesundheitszustand auch zeitlich angepassten - Teilzeitarbeitsplatz inne hat.Hiervon weicht die Deutsche Rentenversicherung Bund insofern ab, dass wenn der Antragsteller in einem Bundesland - wie z.B. Baden-Württemberg - wohnt, in dem die Arbeitslosenquote lediglich durchschnittlich ist, nicht mehr automatisch von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ausgegangen wird. Es werden weitere detaillierte Ermittlungen durchgeführt.

9 Antworten

kleksam 25.01.2008 | 10:33
Da es genügend offene Stellen gibt, können Sie sich derzeit nicht auf einen verschlossenen allgemeinen Arbeitsmarkt berufen. Im Rahmen Ihrer Hinzuverdienstgrenzen ist es Ihnen gestattet einer geregelten Tätigkeit nach zu gehen. Viel Erfolg weiterhin.
Kleksam 25.01.2008 | 12:31
Hallo, der o.g.User kleks hat sich meinen Forumsnamen geklaut! Ich bin der echte Kleks und sowas wie der "Klauer" hätte ich bestimmt nicht geschrieben!!! Ich denk mir jetzt einfach nen anderen Namen aus, damit ich nicht als "Unsinnschreiberling" dastehe... Also lieber falscher kleks, dass finde ich wirklich armselig! Einen eigenen Namen kann man doch wohl noch erfinden oder reicht ihr Ideenreichtum da nicht aus? blabla kann jeder schreiben! Grüße vom ehem. Kleks p.s. lustig ist das auch nicht, denn in diesem Forum gehts nicht ums labern, sondern um menschen zu helfen oder konstrukitv zu diskutieren. Alles klar???
Seppam 25.01.2008 | 13:04
Bei allem Ärger über Ihren Namensklau haben Sie ganz vergessen, Ihre Meinung zu schreiben. Meinen Sie, dass mir als Sachse die volle Erwerbsminderungsrente zusteht?
der echte Kleksam 25.01.2008 | 13:29
Hallo Sepp, wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind könnte der § 240 SGBVI für Sie interessant sein... Siehe auch meinen Beitrag vom 24.01.08 (15:04 Uhr) Leider haben sich die Experten dazu nicht geäußert. Sind Sie jedoch danach geboren, stimmt die Aussage der Expertin. Die (Teilzeit)Arbeitsmarktlage ist tatsächlich für die DRV-Bund nicht mehr relevant. Zumindest habe ich dass so verstanden. Ich glaube aber es war richtig den Widerspruch einzulegen. Warten Sie mal ab, wie die Antwort aussieht. Vielleicht haben Sie ja Erfolg. Ich wünsche Ihnen alles Gute... Grüße vom echten Kleks
Neueram 25.01.2008 | 13:31
Ich glaube, der sächsische Teilzeitarbeitsmarkt gilt als verschlossen - sehr hohe Arbeitslosigkeit! Hallo Kleks! So ergeht es leider vielen hier, willkommen. Irgendjemandem passt nicht, was oder wie Sie schreiben.
Johann Grosseam 25.01.2008 | 13:40
Wie sieht es wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen aus ? Gilt der bei der Rentenversicherung noch als verschlossen oder schon nicht mehr ?
der echte Kleksam 25.01.2008 | 13:36
Hallo Neuer, ja, das denke ich auch. Trotzdem mach ich weiter;-)) und nochmal ja, ich glaube auch das in den neuen BL die Arbeitslosenquote sehr hoch ist. Der Widerspruch ist auf jeden Fall richtig gewesen. Hoffen wir mal auf "bessere Zeiten"... Grüße vom echten Kleks
Jurisam 25.01.2008 | 19:24
Ob die Rechtsauffassung der DRV-Bund in Bezug auf einen verschlossenen Teilzeitarbeits- markt rechtens ist, mag dahin- stehen. Jedenfalls gilt immernoch die Rechtsprechung des BSG; des- halb scheitert ja auch regelmäs- sig die DRV mit ihrer Rechtsauf- fassung vor den Sozialgerichten.
Elviraam 27.01.2008 | 17:43
Ich bin Jahrgang 1950. Meine Behinderung beträgt 40%. Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt. Seit Ende 2000 bin ich Arbeitslos und habe auch keine Aussicht eine Arbeitsstelle zu bekommen. Kann ich vorzeitig in Rente gehen. Beitragszeit: 152 Monate Anrechnungszeit: 129 Monate Berücksichtigungszeit: 120 Monate
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