Hallo Tina,
die Frage, wie lange Ihnen nach der Nahtlosigkeitsregelung noch Arbeitslosengeld zusteht, müssen Sie mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur klären.
Bei Bewilligung einer Rente wird die Agentur für Arbeit automatisch informiert, wenn Sie bei der Rentenantragsstellung angeben, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen. Hierzu sind Sie auch verpflichtet.
Der Rentenbeginn ist abhängig vom festgelegten Leistungsfall und dem Tag der Antragsstellung. Eine Dauerrente muss innerhalb 3 Kalendermonaten nach Leistungsfall beantragt werden, damit die Rente im Folgemonat nach Leistungsfall beginnt. Ansonsten beginnt diese erst mit Beginn des Antragsmonats.
Eine Zeitrente beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Leistungsfall, wenn diese bis dahin beantragt wurde, ansonsten auch mit Beginn des Antragsmonats.