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Experten-Antwort

TEM und Rufbereitschaft

von Michael05.07.2023 | 15:25
203 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich werde in Kürze eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen und würde gerne in meinem bisherigen Job in Teilzeit weiter arbeiten. Hier fallen jedoch gelegentlich Rufbereitschaften am Wochenende an, idR von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Nach meinem Verständnis gelten Zeiten der Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit (steht zumindest so im Arbeitszeitgesetz), sondern nur die reine Einsatzzeit. Die reine Bereitschaftszeit steht zur freien Verfügung und muss nicht an einem bestimmten Ort stattfinden. Wenn es zum Einsatz kommt, erfolgt die Einsatzzeit am Laptop an einem beliebigen Ort. Ein Einsatz von 6 Stunden oder mehr am Tag ist nicht zu erwarten und durch entsprechend weniger Arbeitszeit in der Woche bleibt die wöchentliche Arbeitszeit insgesamt unter 30 Stunden. Ist es dann so, dass die reine Bereitschaftszeit - ohne Einsatzzeit - nicht rentenschädlich ist und es nicht zu rentenrechtlichen Folgen wegen der Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit kommen kann? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

die Zeit der Rufbereitschaft ist, solange niemand anruft, keine Arbeitszeit. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.
Dagegen gilt der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit und ist entsprechend zu vergüten.

 

Wir empfehlen, die Ausgestaltung Ihrer geplanten Teilzeitbeschäftigung mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

EMam 05.07.2023 | 17:50
So wie Sie Ihre Frage formuliert haben, sollten Sie diese schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger stellen und nur dessen Antwort ist für Sie rechtsverbindlich. Auf Antworten aus einem Forum können Sie sich später nicht berufen.
Icham 06.07.2023 | 14:11
Möglich wäre auch, einfach die Teilrente abzulehnen, Deine Stunden auf eigene Rechnung zu reduzieren und mit weniger Geld " kleinere Brötchen zu backen " . Dann haben Sie kein Problem während Rufbereitschaft. Wir haben auch Rufbereitschaft. Diese wird vergütet. Auch wenn kein Ruf erfolgt. Wenn ein Ruf erfolgt gibt es nicht etwas mehr Geld
Rufam 11.07.2023 | 09:04
Dass die Rufbereitschaft bei Ihnen vergütet wird, heißt nicht, dass Sie nach dem Arbeitszeitgesetz auch einen Anspruch auf diese Vergütung haben und allein das ist für die rentenrechtliche Beurteilung, ob es sich um Arbeitszeit handelt von Bedeutung. Es widerspricht sich hier also nichts. Die Einsatzzeit gilt als Arbeitszeit, wenn jemand anruft. Wenn es sich nicht um eine Rufbereitschaft handelt, sondern um einen Bereitschaftsdienst, ist der gesamte Zeitraum als Arbeitszeit zu betrachten.
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